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Teillohn
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Sargproduktion in der Holzwerkstatt
Teillohnstellen ermöglichen es Sozialhilfebeziehenden, die auf dem ersten Arbeitsmarkt vorerst keine Anstellung finden, wieder einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und einen Teil ihres Einkommens selber zu erzielen.
Das Sozialdepartement stellt Teillohnstellen in eigenen Betrieben zur Verfügung und vermittelt Teillohnangestellte an andere städtische Unternehmen.
Zudem unterstützt die Stadt Zürich private Trägerschaften, die Teillohnjobs anbieten.
Die Anstellungen im Teillohn sind unbefristet.
Die Anmeldung erfolgt über die Sozialzentren der Stadt Zürich.
Städtische Arbeitsintegrationsbetriebe mit Teillohnplätzen
Arbeitsumfang
- 40 Stunden pro Woche = 100%-Anstellung
- Teilzeitbeschäftigung ab 50% möglich
Entschädigung
- Zwischen 1600 bis 3200 Franken/Monat bei einem 100%-Pensum, je nach Aufgabengebiet und Leistungsfähigkeit
- Anrechnung des Lohns an die Sozialhilfe
- Je nach Einstufung Einkommensfreibeträge von 400, 500 oder 600 Franken, jeweils bei einem 100%-Pensum

