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Begleitetes Wohnen
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Eigenständiges Wohnen im Begleiteten Wohnen
Das Begleitete Wohnen ist ein Angebot für Einzelpersonen.
Es richtet sich an sozial desintegrierte und suchtmittelabhängige Frauen und Männer, die nicht in der Lage sind, ein Abstinenzgebot zu befolgen oder den Wohnalltag alleine zu meistern.
Das Angebot ermöglicht eigenständiges Wohnen im eigenen Zimmer und fördert die soziale Integration.
Begleitetes Wohnen: Formulare & Merkblätter
Aufnahmebedingungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Unterstützungswohnsitz in der Stadt Zürich
- psychische Beeinträchtigungen oder Suchtmittelabhängigkeit
- Bereitschaft, eine Begleitung anzunehmen
Anmeldung
Persönlich von Montag bis Freitag von 9–11.30 Uhr und von 13.30–16.30 Uhr, am Donnerstag von 9–17 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung, Telefon 044 412 64 61.
Zum Anmeldegespräch bitte folgende Unterlagen mitnehmen:
- Meldebestätigung
- Ausweis
- AHV-Karte
- Lohnausweise (falls erwerbstätig)
- Krankenkassenausweis

