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Adoptionen
Internationale Adoption
Wohnen Sie in der Stadt Zürich und interessieren Sie sich dafür, ein Kind aus dem Ausland zu adoptieren? – Die wichtigsten Schritte des Verfahrens:
Nach Ihrer Kontaktaufnahme bei der Fachstelle Pflegekinder werden Sie im Rahmen eines Erstgespräches informiert und beraten.
Nach Ihrer offiziellen Anmeldung bei der Kantonalen Zentralbehörde Adoption folgt die Prüfung Ihrer persönlichen Dokumente durch die Zentralbehörde des Kantons Zürich (Amt für Jugend und Berufsberatung).
Im Anschluss führt die Fachstelle Pflegekinder mit Ihnen die Abklärungsgespräche durch. Ziel dieser Abklärung ist ein sogenannter Sozialbericht mit einer Empfehlung zuhanden der Zentralbehörde Adoption, welche die Bewilligung zur Aufnahme eines Kindes erteilt.
In der Regel arbeiten Sie für die Vermittlung eines Kindes eng zusammen mit einer vom Bund bewilligten Vermittlungsstelle.
Nach der Einreise des Adoptivkindes wird von der Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich eine Adoptionsbeistandschaft oder Vormundschaft angeordnet, abhängig vom Herkunftsland des Kindes. Dieses Mandat und die Begleitung von Ihnen als Adoptiveltern bis zum Abschluss des Adoptionsverfahrens werden durch Sozialarbeitende der Fachstelle Pflegekinder übernommen.
Weitere Informationen zur internationalen Adoption finden Sie beim Bundesamt für Justiz.
Nationale Adoption
Für die Adoption von Schweizer Kindern ist die Schweizerische Fachstelle für Adoption zuständig.
Stiefkindadoptionen
Sie wohnen in der Stadt Zürich und möchten Ihr Stiefkind adoptieren? Die Vormundschaftsbehörde prüft die gesetzlichen Voraussetzungen. Die Fachstelle Pflegekinder führt anschliessend in Ihrer Familie eine Abklärung durch und erstellt zuhanden der Vormundschaftsbehörde einen Bericht mit einer Empfehlung.

