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Dauerplatz in Pflegefamilie

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Bei der Dauerpflege lebt das Kind vollzeitlich in der Pflegefamilie, weil die Eltern die Pflege und Erziehung ihrer Kinder nicht bewältigen können. Die Platzierung in eine Pflegefamilie bietet die Möglichkeit im familiären Rahmen neue Erfahrungen zu sammeln und wie alle andern Kinder aufzuwachsen.


Gut zu wissen:

  • Pflegeeltern, auch Verwandte, die ein Kind in Dauerpflege nehmen, benötigen eine Bewilligung.
  • Die Bewilligung für Pflegeverhältnisse in der Stadt Zürich erteilt die Fachstelle Pflegekinder nach Abklärung des Pflegeplatzes.
  • Pflegekinder im Sinne des Gesetzes sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr, deren Pflege und Erziehung für länger als zwei Monate anderen Personen als den Eltern anvertraut sind.
  • Die Pflegefamilien werden während der ganzen Zeit ihres Engagements begleitet und beraten. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags werden die Pflegeeltern von den Fachpersonen auch regelmässig besucht.
  • Manche Pflegekinder verbringen regelmässig z.B. einen Nachmittag oder ein Wochenende in der Herkunftsfamilie.


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