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Entlastungsplatz in Tages- oder Pflegefamilie
Das Kind wird regelmässig tageweise, manchmal auch nachtsüber ─ z.B. 2 Tage pro Woche inkl. einer Übernachtung ─ von einer Pflegefamilie betreut. Die Platzierung dient der Entlastung der Eltern.
Im Unterschied zu einem Tagesplatz besteht bei einem Entlastungsplatz eine psychische und/oder soziale Belastung in der Herkunftsfamilie.
Gut zu wissen:
- Falls das Kind regelmässig 20 Stunden oder mehr pro Woche betreut wird, untersteht der Entlastungsplatz der Aufsicht der Fachstelle Pflegekinder.
- Ebenso begleitet die Fachstelle auch Entlastungspflegeverhältnisse mit einem regelmässigen Betreuungsumfang von weniger als 20 Stunden.
- Wenn das Pflegekind regelmässig mind. 3 Nächte pro Woche bzw. mind. 10 Nächte pro Monat bei den Pflegeeltern lebt, handelt es sich um einen Wochenplatz und ist somit bewilligungspflichtig.
- Tagespflegeverhältnisse, die der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen, werden ohne Einbezug der Fachstelle Pflegekinder eingerichtet. Die Eltern wenden sich dafür an den Gemeinnützigen Frauenverein Zürich (GFZ).
Informationen für Pflegeeltern
Verschiedene Merkblätter und Formulare für Pflegeeltern bei einem Entlastungsplatz.

