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Wochenplatz in Pflegefamilie

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Die Wochenpflege umfasst eine regelmässige Pflege und Erziehung eines Kindes während mind. 3 Tagen und Nächten pro Woche in einer Pflegefamilie. Die Wochenpflege ergänzt die Pflege und Erziehung der Eltern, wenn diese ihre Verantwortung nur teilweise übernehmen können oder sie dient der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.


Gut zu wissen:

  • Pflegeeltern, auch Verwandte, die ein Kind in Wochenpflege nehmen, benötigen eine Bewilligung.
  • Die Bewilligung für Pflegeverhältnisse in der Stadt Zürich erteilt die Fachstelle Pflegekinder nach Abklärung des Pflegeplatzes.
  • Pflegekinder im Sinne des Gesetzes sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr, deren Pflege und Erziehung für länger als zwei Monate anderen Personen als den Eltern anvertraut sind.
  • Die Pflegefamilien werden während der ganzen Zeit ihres Engagements begleitet und beraten. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags werden die Pflegeeltern von den Fachpersonen auch regelmässig besucht.


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