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Alimentenbevorschussung und -inkasso
So kommen Sie zu Ihren Alimenten
Die Alimentenstelle der Sozialen Dienste Zürich unterstützt Personen mit Wohnsitz in der Stadt Zürich:
Zudem leistet die Alimentenstelle Überbrückungshilfen für Unterhaltsbeiträge während der Dauer der Vaterschaftsregelung.
Kommt der Alimentenzahler seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nach, so können die Alimente ganz bzw. teilweise von der Alimentenstelle bevorschusst werden.
Sind Sie unterhaltspflichtig?
Die wichtigsten Informationen zur Unterhaltspflicht erhalten Sie telefonisch bei der Alimentenstelle unter der Telefonnummer 043 444 63 40 oder in den beiden Merkblättern "Kinderalimente" und "Ehegattenalimente".
Kinderalimente
Kinderalimente sind Unterhaltsbeiträge, die an aussereheliche Kinder oder an Kinder, die aus geschiedenen bzw. getrennten Ehen stammen, gezahlt werden. Sie werden bis zur Volljährigkeit bzw. bis zum Abschluss der ersten Ausbildung vom nicht obhutsberechtigten Elternteil entrichtet.
Ehegattenalimente
Ehegattenalimente erhalten geschiedene oder in ehelicher Trennung lebende Personen.

