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Alimentenbevorschussung und -inkasso

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So kommen Sie zu Ihren Alimenten

Die Alimentenstelle der Sozialen Dienste Zürich unterstützt Personen mit Wohnsitz in der Stadt Zürich:


Zudem leistet die Alimentenstelle Überbrückungshilfen für Unterhaltsbeiträge während der Dauer der Vaterschaftsregelung.

Kommt der Alimentenzahler seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nach, so können die Alimente ganz bzw. teilweise von der Alimentenstelle bevorschusst werden.


Sind Sie unterhaltspflichtig?

Die wichtigsten Informationen zur Unterhaltspflicht erhalten Sie telefonisch bei der Alimentenstelle unter der Telefonnummer 043 444 63 40 oder in den beiden Merkblättern "Kinderalimente" und "Ehegattenalimente".


Kinderalimente

Kinderalimente sind Unterhaltsbeiträge, die an aussereheliche Kinder oder an Kinder, die aus geschiedenen bzw. getrennten Ehen stammen, gezahlt werden. Sie werden bis zur Volljährigkeit bzw. bis zum Abschluss der ersten Ausbildung vom nicht obhutsberechtigten Elternteil entrichtet.  


Ehegattenalimente

Ehegattenalimente erhalten geschiedene oder in ehelicher Trennung lebende Personen. 


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Weitere Informationen

Wegweiser

Wegweiser durch das soziale Angebot in Zürich - Übersicht

 
 

Kontakt

Stadt Zürich
Soziale Dienste
Alimentenstelle

Hönggerstrasse 24
8037 Zürich
Telefon 043 444 63 40
Fax 043 444 63 52

Öffnungszeiten Schalter:
Mo bis Fr: 10 - 11.30 Uhr
Keine Voranmeldung notwendig.

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo bis Fr: 8 - 12 Uhr und
13.30 - 17 Uhr

Kontaktformular

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