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Bevorschussung von Kinderalimenten

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Zu spät oder gar nicht bezahlt?

Wenn die gerichtlich oder vertraglich festgelegten Kinderalimente nicht oder nicht vollständig bezahlt werden, überprüfen wir Ihren Anspruch auf Bevorschussung.

Gemäss kantonalem Jugendhilfegesetz bestehen Einkommens- und Vermögensgrenzen. Die festgelegten Kinderalimente können bis maximal Fr. 650.- pro Monat und Kind bevorschusst werden.

Wenn die Überprüfung einen Anspruch auf Bevorschussung ergibt, werden Ihnen die zugesprochenen Beträge regelmässig überwiesen.

Eine Alimentenbevorschussung wird nur gewährt, wenn die Eltern nicht im gleichen Haushalt wohnen. Der Anspruch besteht auch, wenn die unterhaltspflichtige Person im Ausland lebt.

Sind die Vaterschaft oder der Unterhalt des Kindes noch nicht geregelt, gelten andere Bestimmungen.


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Kontakt

Alimentenstelle

Hönggerstrasse 24
8037 Zürich
Telefon 043 444 63 40

Öffnungszeiten Schalter:
Mo bis Fr: 10 - 11.30 Uhr (Keine Voranmeldung notwendig)
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo bis Fr: 8 - 12 Uhr und 13.30 - 17 Uhr

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Lageplan: Alimentenstelle, Hönggerstrasse 24

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