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Pflegebeiträge an Personen in Heimen

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Am 1. Januar 2011 ist die neue Pflegefinanzierung in Kraft getreten. Damit wird die Pflege in Pflegeheimen, aber auch bei der Spitex, in der ganzen Schweiz auf eine neue Basis gestellt.

Die Finanzierung  der Pflege wird neu auf drei Träger verteilt:

  • Krankenversicherung
    Der Beitrag der obligatorischen Krankenpflegeversicherung an die Pflegekosten in Heimen ist abhängig vom Pflegebedarf. Es gelten die im Kanton Zürich festgesetzten Tarife, welche zumindest in den Jahren 2011 und 2012 unverändert nach BESA (vierstufig) oder RAI/RUG (zwölfstufig) abzurechnen sind. Die Krankenkasse bezahlt den Betrag an die versicherte Bewohnerin bzw. den Bewohner oder direkt an das Heim, je nach Vereinbarung.
  • Heimbewohnerinnen und -bewohner
    Heimbewohnerinnen und –bewohner müssen sich mit maximal CHF 21.60 pro Tag an den Kosten ihrer Pflege beteiligen. Bei Personen mit Zusatzleistungen zur AHV/IV wird dieser Eigenanteil als anerkannte Ausgabe in die Berechnung mit einbezogen.
  • Öffentliche Hand
    Die ausgewiesenen Pflegekosten, die nach Abzug der Krankenkassenbeteiligung und des Eigenanteils der Bewohnerinnen und Bewohner noch nicht gedeckt sind, werden im Rahmen des kantonalen Pflegegesetzes von der öffentlichen Hand übernommen. Zuständig für die Ausrichtung dieser öffentlichen Pflegebeiträge ist die Gemeinde, in der sich der zivilrechtliche Wohnsitz des Bewohners bzw. der Bewohnerin vor dem Heimeintritt befand. Die Heime rechnen die Pflegebeiträge direkt mit der verantwortlichen Gemeindestelle ab. In der Stadt Zürich ist das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV, Bereich Pflegebeiträge, Abrechnungsstelle für Heime.

Wir haben die wichtigsten Elemente der neuen Pflegefinanzierung für Personen in Heimen in der nachfolgenden "Information" zusammengefasst. Sie finden dort auch Hinweise auf weiterführende Informationsquellen.


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Weitere Informationen

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Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV

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Telefon 044 412 61 11
Fax 044 291 03 06

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