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Überbrückungshilfe für Unterhaltsbeiträge

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Ist für Ihr Kind eine Vaterschafts- oder Unterhaltsregelung hängig?

Sie sind Mutter eines Kindes, dessen Vaterschaft und Unterhaltsanspruch noch nicht geklärt ist. Voraussetzung zur Beantragung einer Überbrückungshilfe ist eine beim Gericht eingereichte Klageschrift, die einen frankenmässig bezifferten Unterhaltsbeitrag ausweist.

Gemäss Jugendhilfegesetz bestehen Einkommens- und Vermögensgrenzen. Die zu erwartenden Kinderalimente können bis maximal Fr. 520.- pro Monat und Kind bevorschusst werden.

Wenn die Überprüfung einen Anspruch auf Überbrückungshilfe ergibt, werden Ihnen die zugesprochenen Beträge regelmässig überwiesen.

Eine Überbrückungshilfe wird nur gewährt, wenn die Eltern nicht im gleichen Haushalt wohnen und die anspruchsberechtigte Person mindestens seit einem Jahr im Kanton Zürich Wohnsitz hat.  


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Wegweiser durch das soziale Angebot in Zürich - Übersicht

 
 

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Stadt Zürich
Soziale Dienste
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Hönggerstrasse 24
8037 Zürich
Telefon 043 444 63 40

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Keine Voranmeldung notwendig.

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo bis Fr: 8 - 12 Uhr und
13.30 - 17 Uhr

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