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Sozialhilfe

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Befinden Sie sich in einer finanziellen Notlage?

Die Sozialen Dienste Zürich unterstützen Sie durch Sicherstellung des sozialen Existenzminimums mit Sozialhilfeleistungen für Lebensunterhalt, Miete, gesundheitsbedingte Kosten und Aufwendungen für die Erziehung der Kinder. In persönlichen Gesprächen werden Sie professionell beraten und erhalten Unterstützung bei der Arbeitsuche.


Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?

EinwohnerInnen der Stadt Zürich, die sich in einer persönlichen Notsituation befinden oder nicht in der Lage sind, für sich oder den Unterhalt ihrer Familie aufzukommen, haben Anspruch auf Sozialhilfe.

  • Sozialhilfe als letztes Netz: Die Sozialhife kommt erst zum Tragen, wenn eigene Mittel und andere finanzielle Hilfen wie Arbeitslosentaggelder, Renten, Stipendien oder Unterstützung durch Verwandte wie Kinder, Eltern, Enkel, Grosseltern fehlen. Dieses Prinzip heisst Subsidiarität.

  • Am Bedarf ausgerichtet: Die Sozialhilfe wird nur dann ausbezahlt, wenn eine individuelle, konkrete und aktuelle Notlage nachgewiesen werden kann. Sie wird nur in der im Einzelfall effektiv beötigten Höhe ausbezahlt.

  • Engagement lohnt sich: Wer sich bemüht, die eigene Situation zu verbessern, alles unternimmt, um sich wieder ins Arbeitsleben zu integrieren, soll besser gestellt werden. Das heisst zum Beispiel, dass Leistungen in Form von Erwerbsarbeit, gemeinnütziger Tätigkeit, Betreuung, beruflicher Qualifizierung usw. honoriert werden.


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Auskunft und Anmeldung

Für eine Klärung Ihres Anspruchs melden Sie sich beim Intake Ihres Sozialzentrums.


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Rückerstattungspflicht

Unter welchen Umständen sind Sozialhilfegelder zurückzuzahlen?


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Mehr zum Thema

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Weitere Informationen

Wegweiser

Wegweiser durch das soziale Angebot in Zürich - Übersicht