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Leistungen der Arbeitslosenversicherung ausgeschöpft – Wann haben Sie Anspruch auf Sozialhilfe?
Sie haben Ihren Anspruch auf Taggelder ausgeschöpft und erhalten keine Leistungen der Arbeitslosenversicherung mehr. Aufgrund Ihrer weiterhin bestehenden Arbeitslosigkeit haben Sie keine Einnahmen. Aus dieser Situation kann für Sie eine Notlage entstehen.
Grundvoraussetzungen für einen Anspruch auf Sozialhilfe
Folgende zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht.
1. Mittellosigkeit
Sie können Ihr soziales Existenzminimum und dasjenige Ihrer Familie nicht mehr aus eigenen Mitteln decken.
Um abzuklären, ob in Ihrem Fall Mittellosigkeit vorliegt, bitten wir Sie bei dem für Sie zuständigen Sozialzentrum vorzusprechen.
Der Online-Sozialhilferechner des statistischen Amts des Kantons Zürich hilft Ihnen dabei, sich vorgängig eine grobe Vorstellung über die Berechnung Ihres Existenzminimums zu machen.
2. Vermögensgrenze
Ihr Erspartes überschreitet folgende Beträge nicht:
Vermögensgrenzen
| Familiäre Situation | Vermögensgrenze |
|---|---|
| Alleinstehende Person | Fr. 4'000.– |
| Verheiratetes Paar | Fr. 8'000.– |
| Zusätzlich pro minderjährigem Kind | Fr. 2'000.– |
Unabhängig von der Familienkonstellation darf das Gesamtvermögen maximal 10'000 Franken betragen.
Tipps für das weitere Vorgehen
Handeln Sie frühzeitig!
Warten Sie mit dem Antrag auf Soziahilfe nicht bis zum letzten Moment. Falls Sie erkennen, dass Sie innerhalb des nächsten Monats die Vermögensgrenze unterschreiten werden und Ihren Lebensunterhalt nicht mehr mit eigenen Mitteln finanzieren können, wenden Sie sich an das für Sie zuständige Sozialzentrum.
Ordnen Sie Ihre Unterlagen!
Wenn Sie Sozialhilfe beantragen, sind Sie dazu verpflichtet, sämtliche Unterlagen zu ihrer finanziellen Situation (Bankauszüge, Lohnabrechnungen, Aussteuerungsentscheid, Krankenkassenpolicen, Mietverträge etc.) vorzulegen. Ordnen Sie diese Unterlagen bereits im Voraus. So tragen Sie dazu bei, dass die Abklärungen nicht unnötig lange dauern.
Geben Sie die Stellensuche nicht auf!
Auch wenn die Leistungen der Arbeitslosenversicherung ausgeschöpft sind, ist es wichtig, dass Sie sich weiterhin um eine Arbeitsstelle bemühen. Ihre Stellensuche müssen Sie auch bei den Sozialen Diensten der Stadt Zürich dokumentieren.
Kontakt zu den Sozialen Diensten der Stadt Zürich
Welches Sozialzentrum ist zuständig?
In der Stadt gibt es fünf Sozialzentren. Nach Auswahl Ihrer Wohnadresse wird das für Sie zuständige Sozialzentrum angezeigt.
Personen, die ihren festen Wohnsitz in der Stadt Zürich verloren haben, können sich für Anspruchsabklärungen bei der Zentralen Abklärungs- und Vermittlungsstelle melden.
Öffnungszeiten
Neuanmeldungen werden jeweils von Montag bis Freitag von 10 bis 11.30 Uhr entgegen genommen. Persönliches Erscheinen ist für eine Neuanmeldung unabdingbar. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.
Für telefonische Auskünfte erreichen Sie die Sozialzentren jeweils von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr.

