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Die Grundsätze
Das System der Zusatzleistungen zur AHV/IV setzt sich aus verschiedenen Leistungsarten zusammen: Neben regelmässigen Leistungen zur Deckung der laufenden Lebenshaltungskosten, können unter Umständen auch bestimmte ungedeckte Krankheitskosten vergütet werden.
Zusatzleistungen werden auf Gesuch hin ausgerichtet.
Die monatlich ausbezahlten Zusatzleistungen werden individuell ermittelt. Die Höhe des Anspruchs ist abhängig von der wirtschaftlichen Situation (Einnahmen, Vermögenswerte, Ausgaben) und den persönlichen Verhältnissen (Zivilstand, Kinder, Wohnsitzdauer in der Stadt Zürich).
Ändern sich wirtschaftliche Situation oder persönliche Verhältnisse, wirkt sich dies möglicherweise auf die Höhe der Leistungen aus und der Anspruch muss neu berechnet werden. Veränderte Verhältnisse müssen daher unverzüglich gemeldet werden.

