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Krankheits- und Behinderungskosten
Personen mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf die (teilweise) Vergütung bestimmter ungedeckter Krankheits-, Behinderungs- und Zahnbehandlungskosten.
Grundsätzlich sind Beiträge an folgende Kostenarten möglich:
- Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
- Kosten für Zahnbehandlungen, soweit diese einfach, zweckmässig und kostengünstig sind
- ärztlich verordnete Erholungs- und Badekuren
- Notfalltransporte und Transportkosten im Zusammenhang mit medizinischen Massnahmen
- Kosten für ambulante Pflege und Haushilfe durch Spitex-Organisationen
- bestimmte Hilfsmittel, Pflege und Behandlungsgeräte
Eine vollständige Zusammstellung der vergütbaren Kostenarten finden
Sie in unseren Merkblättern.
Broschüren
& Merkblätter

