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Krankheits- und Behinderungskosten

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Personen mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf die (teilweise) Vergütung bestimmter ungedeckter Krankheits-, Behinderungs- und Zahnbehandlungskosten.

Grundsätzlich sind Beiträge an folgende Kostenarten möglich:

  • Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
  • Kosten für Zahnbehandlungen, soweit diese einfach, zweckmässig und kostengünstig sind
  • ärztlich verordnete Erholungs- und Badekuren
  • Notfalltransporte und Transportkosten im Zusammenhang mit medizinischen Massnahmen
  • Kosten für ambulante Pflege und Haushilfe durch Spitex-Organisationen
  • bestimmte Hilfsmittel, Pflege und Behandlungsgeräte

Mehr zum Thema

Eine vollständige Zusammstellung der vergütbaren Kostenarten finden Sie in unseren Merkblättern.

Broschüren & Merkblätter

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Weitere Informationen

Wegweiser

Wegweiser durch das soziale Angebot in Zürich - Übersicht

 
 

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