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Krippenaufsicht

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Die Krippenaufsicht der Stadt Zürich ist zuständig für die Betriebsbewilligungen von öffentlichen und privaten Krippen, Kindertagesstätten und privaten Kinderhorten. Grundlage sind die kantonalen Richtlinien.

  • Planen Sie, ein Kinderbetreuungsangebot zu eröffnen? Dann müssen Sie bereits zum Zeitpunkt der Eröffnung im Besitz einer Bewilligung sein. Deshalb sollten Sie das Gesuch frühzeitig einreichen, spätestens jedoch zwei Monate vor der Eröffnung.
  • Vor der Unterzeichnung eines Mietvertrags empfehlen wir Ihnen, die Räumlichkeiten mit uns zu besichtigen. So können wir beurteilen, ob die Räume für das geplante Angebot geeignet sind und wir sie bewilligen können.
  • Wenn Ihre Unterlagen bearbeitet wurden, wird ein Besprechungstermin vereinbart. Einige Monate, nach der Eröffnung, schauen wir uns die Krippe an.

Wenn Ihre Einrichtung weniger als sechs Kinder betreut oder weniger als fünf halbe Tage pro Woche geöffnet sein soll, ist sie nicht bewilligungspflichtig. Dann müssen Sie mit der Krippenaufsicht keinen Kontakt aufnehmen.

Liste der bewilligten Krippen und privaten Horte


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Weitere Informationen

Wegweiser

Wegweiser durch das soziale Angebot in Zürich - Übersicht

 
 

Kontakt

Stadt Zürich
Sozialdepartement

Krippenaufsicht
Werdstrasse 75
Postfach
8036 Zürich
Telefon 044 412 62 80
Telefon 044 412 60 13
Fax 044 291 09 89

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