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Subventionsmodell
Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung
Die Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Zürich vom 12. März 2008 bestimmt das Angebot in diesem Bereich und regelt den Elternbeitrag sowie die subventionierten Leistungen.
Subventionsantrag für Kitas
Das Sozialdepartement bezieht bei privaten Kitas eine dem Bedarf und den finanziellen Mitteln entsprechende Anzahl Betreuungsplätze, welche dann subventioniert werden. Anträge können mittels folgendem Formular jederzeit dem Kontraktmanagement des Sozialdepartments eingereicht werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf städtische Subventionsbeiträge.
Punktuelle Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen
Einzelne Kinder im Vorschulalter, die in Kitas in der Stadt Zürich betreut werden, benötigen aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder aufgrund ihrer familiären Situation eine besonders intensive Betreuung. Ziele der Betreuung sind die soziale Integration und die bestmögliche individuelle Förderung der Kinder.
In bestimmten Fällen und auf Antrag hin kann das Sozialdepartement den erhöhten Betreuungsaufwand in subventionierten Kitas abgelten. Die Voraussetzungen für die Platzierung und für die erhöhte Subventionierung sind in einem Merkblatt festgehalten.
Vergabe der subventionierten Betreuungsplätze
Die Vergabe der subventionierten Betreuungsplätze liegt in der Verantwortung der Kitas. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen subventionierten Platz. Der Elternbeitrag wird vom Schul- und Sportdepartement anhand der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit berechnet. Die Kitas müssen von den Eltern zudem den Nachweis verlangen, dass diese aufgrund von Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder sozial-integrativer Aspekte auf den Betreuungsplatz angewiesen sind. Die Kriterien dazu hält ein Merkblatt fest.
Merkblatt zur Vergabe von subventionierten Plätzen in privaten Betreuungsangeboten, die einen Kontrakt mit dem Sozialdepartement haben (PDF, 4 Seiten, 44 KB)
Belegungsstatistik
Mit der Belegungsstatistik wird die Auslastung einer Kindertagesstätte (Kinderkrippe) berechnet. Das Sozialdepartement stellt eine Vorlage (Excel) zur Verfügung. Sie ist als Hilfsmittel für die Kontrolle und Planung der Belegung einer Kindertagesstätte gedacht. Private Kitas mit subventionierten Betreuungsplätzen müssen dem Sozialdepartement jährlich eine Belegungsstatistik einreichen.
Merkblatt zur Informationsplattform
Das Merkblatt erläutert den Umgang der Kitas mit der Informationsplattform Kinderbetreuung. Kitas mit Kontrakt sind zur Meldung ihrer freien Plätze verpflichtet.
Handbuch zur Warteliste
Das Handbuch bietet eine umfassende Anleitung bezüglich der neuen Funktionalität «Warteliste» auf der Informationsplattform Kinderbetreuung. Es führt Schritt für Schritt an die Inbetriebnahme heran.
Software-Lösungen für die Administration von Kindertagesstätten
Das Sozialdepartement empfiehlt den Kitas, in der Administration mit einer Software zu arbeiten. Auf dem Markt gibt es Lösungen, die die vom Sozialdepartement benötigten Unterlagen automatisch erzeugen. Sie unterscheiden sich in den angebotenen Funktionalitäten und im Preis. Finden Sie im Gespräch mit den Herstellerfirmen heraus, welche Lösung Ihre Anforderungen am besten erfüllt.

