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Fragethema: Abklärungen und Beratungen

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Ich habe das Gefühl, mein 6-jähriger Sohn sei viel ungeschickter als seine Altersgenossen im Kindergarten. Die Kindergärtnerin möchte noch abwarten, ich mache mir aber Sorgen. Kann ich meinen Sohn auch selbst zu einer Psychomotorik-Abklärung bei Ihnen anmelden?

Das ist kein Problem – um uns ein möglichst vollständiges Bild von Ihrem Kind machen zu können, sind wir jedoch oft auf die Beobachtungen der Kindergärtnerin angewiesen und würden sie nach Rücksprache mit Ihnen diesbezüglich kontaktieren.


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Was müssen wir als Eltern bezüglich der Einschulung unseres Kindes wissen?

Mit dem neuen Volksschulgesetz ergeben sich folgende rechtliche Bedingungen:
Kinder, die vor dem 30. April eines Jahres das vierte Altersjahr vollendet haben, treten auf Beginn des nächsten Schuljahres (jeweils nach den Sommerferien) in den Kindergarten ein. Alle Eltern dieser Kinder erhalten ein Anmeldeformular. Für einen vorzeitigen Eintritt (Kinder, die vom 1. Mai bis 31. Juli das vierte Lebensjahr vollendet haben) wird kein Formular ausgestellt. Für diese Kinder erfolgt der Eintritt nur auf schriftliche Anmeldung der Eltern bei der zuständigen Kreisschulpflege.

Kindergarteneintritt

Bzgl. vorzeitige Aufnahme in die Volksschule, Rückstellung oder sonderpädagogisch begleitete Einschulung entscheidet die Schulpflege unter Beizug einer Fachperson. In der Stadt Zürich wird üblicherweise der Schulärztliche Dienst beigezogen. Bei der Beurteilung der Einschulungssituation spielt das sogenannte Entwicklungsalter eine Rolle, als Kriterium gilt die sogenannte Schulbereitschaft, die jedoch weitaus weniger scharf abgrenzbar ist, als z.B. das chronologische Alter. Zu den geforderten Fähigkeiten gehören die Selbstkompetenz (Selbstständigkeit, Selbstorganisation, emotionales Verhalten, Arbeits- und Lernbereitschaft), kognitive Kompetenzen (Fähigkeiten in den Bereichen Sprache, Kommunikation, logisches Denken, Mengenbegriff, Wahrnehmung und Orientierung, Merkfähigkeit, etc.), die Sozialkompetenz (z.B.Kontaktverhalten, Konfliktverhalten, Gruppenfähigkeit) und eine gewisse körperliche Reife in den Bereichen Grobmotorik, Feinmotorik, Ausdauer, Wachstum. Die Beurteilung dieses Reifezustandes erfolgt einerseits durch die Langzeitbeobachtung der Eltern und der pädagogischen Fachpersonen (v.a. der Kindergärtnerinnen)im Alltag und somit auch im Gruppensetting, sowie bei Bedarf durch Beobachtung und gezielte Untersuchung durch die Schulärztin/den Schularzt in der Einzelkonsultation oder/und der Gruppensituation. Das durch die Beteiligten zusammengetragene Gesamtbild führt dann zu einer Empfehlung bzgl. der Einschulung.

Schulbereitschaft


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