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Kinder mit Behinderung/Integration
Jedes Kind, auch wenn es schwerstbehindert ist, hat Anrecht auf eine ihm entsprechende Schulung und Förderung.
Die Schulärztin/der Schularzt sucht in Zusammenarbeit mit den Eltern und den begleitenden Fachpersonen die für das jeweilige Kind beste Schulungsmöglichkeit und stellt die Kontakte zur Schule her. Im Bedarfsfall stellt der schulärztliche Dienst an die Kreisschulpflege einen Antrag auf Schulwegtransport mit einem Sammeltaxi.
In der Stadt Zürich gibt es 3 grosse städtische Sonderschulen:
- Heilpädagogische Schule (HPS) mit Schulhäusern im Kreis 3 (Gotthelfstrasse 53) und zwei Schulhäusern in Zürich - Nord (Himmeristrasse 57 und Maienstrasse 15).
- Schule der Stadt Zürich für Körper- und Mehrfachbehinderte (SKB) an der Mutschellenstrasse 102, 8038 Zürich.
- Die Schule für Sehbehinderte (SfS) an der Eugen Huber- Str. 6, 8048 Zürich.
Allen Schulen ist gemeinsam, dass sie über ein grosses, spezifisches therapeutisches Angebot, eine Tagesbetreuung und ein individuelles pflegerisches Setting verfügen. Die städtischen Sonderschulen sind IV-anerkannt und für die Eltern gratis.
Bei einzelnen Kindern kann die Möglichkeit einer integrierten Sonderschulung in Betracht gezogen werden. Die Kinder werden von der Sonderschule betreut, jedoch in einer Regelklasse unterrichtet.
Volksschule: Förderung bis Sommer 09
Hörbehinderte Kinder besuchen meist eine Regelklasse und profitieren von den audiopädagogischen Angeboten der Volkschule.
Gehörlosen Kindern steht die
Kantonale Gehörlosenschule, Frohalpstrasse 78, 8038 Zürich
zur Verfügung.

