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Fördermassnahmen

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Spezielle Fördermassnahmen können nach einer entsprechenden Abklärung über den schulärztlichen Dienst eingeleitet werden.

Vor dem Kindergarteneintritt kann heilpädagogische Früherziehung die Entwicklung Ihres Kindes fördern. Bei Kindern, die ein IV-anerkanntes Leiden haben, leistet die IV einen Beitrag zu den Kosten.

Heilpädagogische Früherziehung

Im Kindergarten und in der Schule gibt es ebenfalls individuelle Fördermöglichkeiten für Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Der Förderbedarf wird in enger Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen und den Fachpersonen des SPD erhoben – wird eine medizinische Abklärung nötig, können Sie diese  gerne bei Ihrer Schulärztin / Ihrem Schularzt durchführen lassen.

Volksschule: Kinder mit besonderen Bedürfnissen


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