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Audiopädagogische Angebote

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Audiopädagogische Angebote unterstützen Schülerinnen und Schüler mit einer Hörbeeinträchtigung, welche integrativ (in der Regelklasse) geschult werden.


Audiopädagogische Angebote sind sinnvoll, wenn ein Kind

  • eine Hörbeeinträchtigung wie Schwerhörigkeit, Resthörigkeit oder Gehörlosigkeit hat.
  • ein Hörgerät oder ein Cochlea-Implantat trägt.

Der Schulärztliche Dienst vermittelt die audiopädagogischen Angebote gestützt auf ein ärztliches Gutachten in Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Audiopädagogischen Dienst (APD). Die Beratung der Lehrpersonen / der Erziehungsberechtigten und die Förderung der hörbeeinträchtigten Kinder erfolgt durch speziell ausgebildete Audiopädagoginnen und Audiopädagogen des APD. Die Anzahl der Förderstunden beträgt in der Regel 2-4 Lektionen pro Woche. Halbjährlich wird überprüft, ob die Weiterführung der Therapie nötig ist.


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