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Audiopädagogische Angebote
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Audiopädagogische Angebote unterstützen Schülerinnen und Schüler mit einer Hörbeeinträchtigung, welche integrativ (in der Regelklasse) geschult werden.
Audiopädagogische Angebote sind sinnvoll, wenn ein Kind
- eine Hörbeeinträchtigung wie Schwerhörigkeit, Resthörigkeit oder Gehörlosigkeit hat.
- ein Hörgerät oder ein Cochlea-Implantat trägt.
Der Schulärztliche Dienst vermittelt die audiopädagogischen Angebote gestützt auf ein ärztliches Gutachten in Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Audiopädagogischen Dienst (APD). Die Beratung der Lehrpersonen / der Erziehungsberechtigten und die Förderung der hörbeeinträchtigten Kinder erfolgt durch speziell ausgebildete Audiopädagoginnen und Audiopädagogen des APD. Die Anzahl der Förderstunden beträgt in der Regel 2-4 Lektionen pro Woche. Halbjährlich wird überprüft, ob die Weiterführung der Therapie nötig ist.

