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Schule für Sehbehinderte (SfS)

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Unterricht – Schuelerinnen lesen in Punktschrift

Förderung von sehbehinderten (blind oder sehschwach) und mehrfachbehinderten sehbehinderten Schülerinnen und Schülern an der Tages-Sonderschule oder in der Integrierten Sonderschulung bzw. in der Beratung und Unterstützung.


Aufnahme

Für Eltern und/oder Fachpersonen sind Schulbesuche und/oder Informationsgespräche nach Anmeldung jederzeit möglich.


Voraussetzungen für eine Aufnahme

  • Nach einem Elterngespräch Schnuppertage für das Kind
  • Augenärztliches Zeugnis ergänzt durch Abklärungen durch schulpsychologischen Dienst
  • Antrag an die (Kreis-)Schulpflege auf Sonderschulung oder Integrierte Sonderschulung
  • Entscheid der (Kreis-)Schulpflege auf Sonderschulung oder Integrierte Sonderschulung
  • Bei nicht in der Stadt wohnhaften Kindern ist eine Kostengutsprache notwendig


Finanzierung

  • Die Schule für Sehbehinderte wird durch Beiträge der Stadt und des Kantons Zürich, sowie Beiträge der Schulgemeinden bei ausser städtischen Kindern finanziert
  • Die Eltern übernehmen, gemäss kantonalen und städtischen Vorgaben, einen Teil der Kosten für Mittagessen und Betreuung über Mittag


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Weitere Informationen

Kontakt

Schule für Sehbehinderte (SfS)

Eugen-Huber-Strasse 6
8048 Zürich
Telefon 043 311 79 00
Fax 043 311 79 01

Kontaktformular

Lageplan: Schule für Sehbehinderte (SfS), Eugen-Huber-Strasse 6

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