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Schule für Sehbehinderte (SfS)
www.stadt-zuerich.ch/sfs
Förderung von sehbehinderten (blind oder sehschwach) und mehrfachbehinderten sehbehinderten Schülerinnen und Schülern an der Tages-Sonderschule oder in der Integrierten Sonderschulung bzw. in der Beratung und Unterstützung.
Aufnahme
Für Eltern und/oder Fachpersonen sind Schulbesuche und/oder Informationsgespräche nach Anmeldung jederzeit möglich.
Voraussetzungen für eine Aufnahme
- Nach einem Elterngespräch Schnuppertage für das Kind
- Augenärztliches Zeugnis ergänzt durch Abklärungen durch schulpsychologischen Dienst
- Antrag an die (Kreis-)Schulpflege auf Sonderschulung oder Integrierte Sonderschulung
- Entscheid der (Kreis-)Schulpflege auf Sonderschulung oder Integrierte Sonderschulung
- Bei nicht in der Stadt wohnhaften Kindern ist eine Kostengutsprache notwendig
Finanzierung
- Die Schule für Sehbehinderte wird durch Beiträge der Stadt und des Kantons Zürich, sowie Beiträge der Schulgemeinden bei ausser städtischen Kindern finanziert
- Die Eltern übernehmen, gemäss kantonalen und städtischen Vorgaben, einen Teil der Kosten für Mittagessen und Betreuung über Mittag

