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Schule für Sehbehinderte (SfS)

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Unterricht – Schuelerinnen lesen in Punktschrift

Förderung von sehbehinderten (blind oder sehschwach) und mehrfachbehinderten sehbehinderten Schülerinnen und Schülern an der Tages-Sonderschule oder in der Integrierten Sonderschulung bzw. in der Beratung und Unterstützung.


Sehbehindert

Als sehschwach gelten Kinder, deren Sehvermögen trotz einer allfälligen Brillenkorrektur ungenügend bleibt. Ein sehschwaches Kind muss sein Umfeld aus geringer Distanz betrachten und verliert deshalb oft den Überblick.

Kinder, deren Sehkraft sehr schwach ist oder ganz fehlt, gelten als blind und sind unter anderem auf akustische und taktile Informationen angewiesen.

Jedes sehschwache und blinde Kind erfährt in seiner Entwicklung gewisse Einschränkungen. Es ist sehbehindert und hat Anrecht auf besondere Hilfe.


Angebote

Für Eltern stellen sich im Zusammenhang mit der Schulung von sehbehinderten Kindern viele Fragen:

  • Kann das Kind in der grossen Klasse an der Regelschule bestehen? Wird es nicht überfordert sein?
  • Wird es sozial akzeptiert sein?
  • Ist sein Arbeitsplatz optimal ausgerüstet?
  • Können die Lehrkräfte mit der Sehschwäche des Kindes umgehen?
Sehschwache und blinde Kinder brauchen auch in pädagogischer Hinsicht unsere besondere Aufmerksamkeit. Ohne spezielle Förderung und Hilfe sind sehbehinderte Kinder in der Volksschule in ihrer psychosozialen Entwicklung gefährdet und in ihrem Lernpotential eingeschränkt.

Um den individuell unterschiedlichen Bedürfnissen sehbehinderter Kinder gerecht zu werden, bietet die Schule der Stadt Zürich für Sehbehinderte drei Schulungsmöglichkeiten an:


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Weitere Informationen

Kontakt

Schule für Sehbehinderte (SfS)

Eugen-Huber-Strasse 6
8048 Zürich
Telefon 043 311 79 00
Fax 043 311 79 01

Kontaktformular

Lageplan: Schule für Sehbehinderte (SfS), Eugen-Huber-Strasse 6

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