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Fragen und Antworten

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Brauchen wir zwei Subventionsanträge, wenn wir ein Kind in der Krippe und zwei im Hort betreuen lassen?

Nein, ein Subventionsantrag gilt für die ganze Familie.


Können die Steuerdaten vor Ablauf der Jahresfrist angepasst werden?

Nein, ein Subventionsantrag gilt für 12 Monate.


Was passiert nach Ablauf der 12-monatigen Subventionsperiode?

Sie erhalten von uns 3 Monate vor Ablauf der Periode einen Verlängerungsantrag, den Sie kontrollieren und mit allfälligen Unterlagen unterschrieben zurücksenden. Wenn Sie ein Monat  vor Ablauf der Frist kein Verlängerungsantrag erhalten haben, melden Sie sich unbedingt beim Schulamt, Abteilung Schulmanagement, Hortadministration, siehe "Kontakt" oben rechts.


Gilt der Subventionsantrag auch für den Ferienbetrieb im Hort?

Ja, der Beitragsfaktor wirkt sich auf der Ferienhortrechnung genau gleich aus.


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Wie berechnet sich der individuelle Beitragsfaktor?

Formel: Massgebender Betrag dividiert durch Grenzbetrag = Individueller Beitragsfaktor

Der für die Beitragsberechnung massgebende Betrag ergibt sich aus dem massgebenden Gesamteinkommen (gesamtes steuerbares Haushalteinkommen plus Vermögensanteil) abzüglich der Haushaltabzüge.

Mit dem Grenzbetrag wird festgelegt, ab welchem massgebenden Betrag die Eltern den Maximaltarif bezahlen müssen. Der Grenzbetrag wird vom Gemeinderat festgelegt.


Was genau bedeutet 0% bzw. 100% Beitragsfaktor?

0% Beitragsfaktor heisst, dass Sie den Minimalansatz bezahlen. 100% Beitragsfaktor bedeutet, dass Sie den Maximalansatz bezahlen.


Kann ich einen subventionierten Betreuungsplatz beanspruchen, wenn ich in der Stadt Zürich arbeite, aber nicht in der Stadt Zürich wohne?

Nein, der zivilrechtliche Wohnsitz der Erziehungsberechtigten muss in der Stadt Zürich sein. Es wird Ihnen für die Betreuung der Maximaltarif verrechnet.


Brauchen wir einen neuen Subventionsantrag, wenn wir in einen anderen Kreis umziehen und unsere Kinder in einem anderen Hort betreuen lassen?

Nein, der Antrag ist für die ganze Stadt Zürich gültig.


Laufen die Subventionen weiter wenn wir von Zürich wegziehen?

Nein, subventionsberechtigt sind nur Einwohner der Stadt Zürich.


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Was geschieht, wenn ich einen subventionierten Platz nutze und keinen Subventionsantrag einreiche?

Sie bezahlen den Maximaltarif. Subventionen sind nur mit einem definitiven Beitragsfaktor möglich. Es können keine Rückforderungsansprüche gestellt werden.


Ich lebe mit meiner Lebenspartnerin/meinem Lebenspartner zusammen. Müssen beide Einkommen im Subventionsantrag angegeben werden?

Wenn Sie die leiblichen Eltern des Kindes sind dann ja; ansonsten erst wenn Sie 3 Jahre und mehr im gleichen Haushalt leben.


Wo kann man das Subventionsantragsformular bestellen?

Hier


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Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Schulmanagement (ASM), Hortadministration

Telefon 044 413 85 85

Kontaktformular

Lageplan: Abteilung Schulmanagement (ASM), Hortadministration, Parkring  4

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