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Gesetzliche Grundlagen
Kanton Zürich
Im Kanton Zürich finden sich die gesetzlichen Grundlagen der institutionalisierten, allgemeinen Elternmitwirkung im kantonalen Volksschulgesetz und in der kantonalen Volksschulverordnung.
Stadt Zürich
Im Organisationsstatut (Verordnung über die geleiteten Volksschulen in den Schulkreisen der Stadt Zürich) und im Elternreglement der Stadt Zürich werden die kantonalen gesetzlichen Grundlagen für die städtischen Schulen konkretisiert.
Achtung: Nicht zu verwechseln sind die gesetzlichen Grundlagen der institutionalisierten, allgemeinen Elternmitwirkung und der individuellen Elternmitwirkung. Beide Bereiche sind im kantonalen Volksschulgesetz und der Volksschulverordnung geregelt. Die individuelle Elternmitwirkung betrifft jedoch ausschliesslich die Beziehung und die Rechte und Pflichten der einzelnen Eltern zur Lehrperson, zur Schule und zu den Behörden, während sich die institutionalisierte, allgemeine Elternmitwirkung auf das Verhältnis und die Zusammenarbeit der ganzen Elternschaft zur Schule und den Behörden bezieht.

