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Gesetzliche Grundlagen Stadt Zürich

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Für die Stadt Zürich hält das Organisationsstatut zur institutionalisierten, allgemeinen Elternmitwirkung folgendes fest:

«Die Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz (PK) erlässt die Grundsätze für die institutionalisierte Elternmitwirkung in den Schuleinheiten. Die Elternmitwirkung ist Teil des Leitbildes der einzelnen Schulen. Im Betriebskonzept wird diese genauer geregelt. Ausgeschlossen von der Elternmitwirkung sind insbesondere personelle und methodisch-didaktische Entscheidungen. Die Schuleinheiten müssen dafür sorgen, dass alle Eltern bei der Mitwirkung angesprochen und einbezogen werden.

Der Globalkredit hat einen angemessenen Betrag an die im Zusammenhang mit der Elternmitwirkung entstehenden Kosten zu beinhalten. Es werden keine Entgelte entrichtet.»

Das städtische Elternreglement legt die gesamtstädtischen Grundsätze fest, als Rahmenordnung für alle Stadtzürcher Volksschulen. Die Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz der Stadt Zürich hat diesen Entscheid zum besseren Verständnis auch noch etwas ausführlicher begründet und erläutert.


Geschäftsordnung

Die Schulen sind innerhalb dieses städtischen Elternreglements frei, ihre Elternmitwirkung zu gestalten und in einer eigenen Geschäftsordnung  festzulegen. Zur Erarbeitung dieser Geschäftsordnung sind die Eltern in geeigneter Weise einzubeziehen. Die Geschäftsordnung ist der jeweiligen Kreisschulpflege zur Genehmigung zu unterbreiten.

Zur Unterstützung können vom städtischen Schul- und Sportdepartement unverbindliche Muster-Geschäftsordnungen heruntergeladen werden, welche die Elterngremien individuell ihren Bedürfnissen anpassen können:



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