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Eintritt
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In der Stadt Zürich werden Grundstufenversuche in einzelnen Schulen der Schulkreise Limmattal, Schwamendingen und Zürichberg durchgeführt.
Kinder, die vor dem 30. April eines Jahres das vierte Altersjahr vollendet haben, treten auf Beginn des nächsten Schuljahres (jeweils nach den Sommerferien) statt in den Kindergarten in die Grundstufe ein. Beim Eintritt in die Grundstufe gelten die gleichen Bestimmungen wie beim Eintritt in den Kindergarten.
Bestimmungen Eintritt Kindergarten

