Navigation - Schul- und Sportdepartement




Fragen & Antworten zur Grundstufe

Seite vorlesen

Wie lange bleiben die Kinder in der Grundstufe?

Die Kinder besuchen die Grundstufe zwischen zwei bis vier Jahre, in der Regel drei Jahre, je nach persönlichen Voraussetzungen. Anschliessend erfolgt der Übergang in die heutige zweite Klasse der Primarschule.


Übergang in die 2. Klasse der Primarstufe

Der Übergang in die zweite Klasse der Primarschule findet frühestens mit sechs, spätestens mit acht Jahren statt


nach oben

Unterrichtssprache

In der Grundstufe wird Hochdeutsch gesprochen.


Deutschunterricht für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Für Kinder ohne Deutschkenntnisse oder mit geringen Deutschkenntnissen werden Kurse in der Standardsprache angeboten.


Zusätzliche Lektionen «Deutsch als Zweitsprache» (DaZ)

Zusätzliche DaZ-Lektionen werden je nach Anteil der Kinder mit Deutsch als Zweitsprache bewilligt. 40% zwei Wochenlektionen, 60% drei und 80% vier Wochenlektionen pro Klasse.


nach oben

Jokertage

Die Volksschulverordnung (§ 30) erlaubt, dass Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben können. Die Sorgeberechtigten teilen den Bezug von Jokertagen spätestens 14 Tage vor der geplanten Absenz der zuständigen Klassenlehrperson mit.


Computer an der Grundstufe

Grundsätzlich wird an der Grundstufe mit Computern gearbeitet, sofern es die technischen Möglichkeiten erlauben


Integrierte Förderung

Eine Schulische Heilpädagogin oder ein Schulischer Heilpädagoge (SHP) stehen jeder Grundstufenklasse maximal drei Wochenstunden zur Verfügung. Diese Stunden werden für das gemeinsame Unterrichten mit den Grundstufenlehrpersonen, für eine gezielte Unterrichtsberatung in Bezug auf den heterogenen Klassenverband und die besonderen pädagogischen Bedürfnisse einzelner Kinder oder Kindergruppen verwendet.


nach oben

Therapien

  • In der Stadt Zürich sind in der Versuchsphase zwei Lektionen Psychomotorik und/oder Logopädie pro Klasse vorgesehen. In diesen beiden Lektionen könne, an jeder Grundstufenklasse, dem Bedürfnis der Kinder entsprechende Unterstützungsmassnahmen ergriffen werden. Diese werden nach Möglichkeit integriert und in Keingruppen angeboten. Einzeltherapien sind weiterhin möglich.
  • Anmeldeverfahren Psychomotorik: Fachteam via Schulärztin/Schularzt
  • Anmeldeverfahren Logopädie: Fachteam via Fachstelle Logopädie
  • Für eine allfällige 3. Lektion braucht es einen begründenten schriftlichen Antrag an die Projektleitung des Schulkreises.


IV-Status

IV-Status Aufgrund des Neuen Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen (NFA) sind ab 1. Januar 2008 allein die Kantone für die Finanzierung der besonderen Schulung und der therapeutischen Massnahmen zuständig. Dies beeinflusst auch die Therapien an der Grundstufe. Therapien, welche vor dem 1. Januar 2008 bewilligt und von der IV bezahlt wurden, werden von der Stadt Zürich übernommen. Seit dem 1. Januar 2008 gibt es keine Therapien mehr, welche von der IV bezahlt werden. Kinder mit Sprachstörungen können direkt angemeldet werden. Neu werden alle Therapien halbjährlich überprüft. Die Überprüfung erfolgt zurzeit noch auf dem gleichen Weg wie vor dem 1. Januar 2008.


Zusatzausbildung für Grundstufenlehrpersonen

Die ehemalige Kindergärtnerin und die ehemalige Primarlehrperson besuchen die Zusatzausbildung gemeinsam. Die Lehrpersonen an der Grundstufe werden innerhalb von 3 Jahren 7 Weiterbildungsmodule besuchen. Ein Modul dauert 3 – 4 Tage.


nach oben

Anstellung der Grundstufenlehrperson

Es können maximal 24 Lektionen und minimal 12 Lektionen an der Grundstufe erteilt werden. Die Abteilung Schulmanagement / Lehrpersonal hat Umrechnungstabellen für ehemalige Kindergärtnerinnen an der Grundstufe erarbeitet. Auskunft geben die Geschäftsführung der Projektleitung Abteilung Lehrern und Lernen des Schul- und Sportdepartements, die Projektleiterinnen in den Schulkreisen und die Kindergartenpräsidentinnen. Für detaillierte Auskünfte ist die Leitung der Abteilung Schulmanagement / Lehrpersonal des Schul- und Sportdepartements zuständig.


Wie können die Lektionen während der Versuchsphase aufgeteilt werden?

Eine Grundstufenklasse wird von 2 Lehrpersonen geführt, die zusammen die 36 Wochenlektionen erteilen. Sie führen die Klasse gleichberechtigt. Die Pensen werden im gegenseitigen Einvernehmen geregelt. Es steht den beiden Lehrpersonen frei, wer das grössere Pensum übernimmt. In der Regel erteilen sie von den 36 Lektionen 12 Lektionen im Teamteaching. Das kleinere Pensum darf 12 Lektionen nicht unterschreiten.


Beschäftigungsgrad der Grundstufenlehrperson

Auf Empfehlung der Erziehungsdirektionskonferenz wird diese Frage gesammtschweizerisch geregelt.


Seite drucken    nach oben


Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Lehren & Lernen (ALL)

Parkring 4
8027 Zürich
Telefon 044 413 88 99
Fax 044 413 88 70

Kontaktformular

Lageplan: Abteilung Lehren & Lernen (ALL), Parkring  4

Plan vergrössern
Fahrplan nach Zürich, Tunnelstrasse