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Eintritt in den Kindergarten

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Wer besucht den Kindergarten?

Kinder im Kindergarten beim Theaterspielen - grosse Darstellung in neuem Fenster

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Kinder, die bis zum 30. April eines Jahres das vierte Altersjahr vollenden, treten jeweils auf Anfang des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein. Ab 2014 verschiebt sich dieser Stichtag um jeweils einen halben Monat bis 2019 der Stichtag - gemäss HarmoS- am 31. Juli ist.

In der Stadt Zürich erhalten alle Eltern der Kinder mit Geburtsdatum vor dem Stichtag ein Anmeldeformular.  

Der Besuch des Kindergartens ist obligatorisch und unentgeltlich.


Eintritt in den Kindergarten (definitiv) gemäss Mitteilung der Bildungsdirektion vom 8. September 2010

Geburtsdatum Eintritt in den Kindergarten Bemerkungen

bis  30.04.2008

Ihr Kind ist bereits schulpflichtig. Der Kindergarten ist Bestandteil der Volksschule.
01.05.2008 bis 30.04.2009 19. August 2013  
01.05.2009 bis 15.05.2010 18. August 2014  
16.05.2010 bis 31.05.2011 17. August 2015  
01.06.2011 bis 15.06.2012 August 2016  

16.06.2012 bis
30.06.2013

August 2017  

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HarmoS

Das HarmoS-Konkordat wurde auf den 1. August 2009 in Kraft gesetzt. Die beigetretenen Kantone haben für die Umsetzung sechs Jahre Zeit.

Der Kanton Zürich muss den Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten anpassen, vom 30. April auf den 31. Juli. Der Regierungsrat beabsichtigt, dies in mehreren Schritten zu tun (von 2014 bis 2019) jeweils um einen halben Monat. Damit kann verhindert werden, dass ein Schülerjahrgang zu gross wird. Dies gäbe Probleme bei der Schulorganisation und würde elf Jahre später die betroffenen Jugendlichen bei der Lehrstellensuche benachteiligen.

Am 25. August 2010 hat der Regierungsrat die Massnahmen zu 'San 10' festgesetzt. Der Beginn der Umsetzung des Schuleintrittalters gemäss Harmos wird neu auf das Jahr 2014 verschoben.


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Eintritt in einen privaten Kindergarten

Private Kindergärten sind ab Schuljahr 2008/09 wie alle Privatschulen bewilligungspflichtig. Das Anmeldeformular des Schul- und Sportdepartements muss auch beim Eintritt in einen privaten (bewilligten) Kindergarten ausgefüllt werden.


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Vorzeitiger Eintritt

Für einen vorzeitigen Eintritt (Kinder, die vom 1. Mai bis 31. Juli das vierte Lebensjahr vollendet haben) wird kein Formular ausgestellt. Für diese Kinder erfolgt der Eintritt nur auf schriftliche Anmeldung der Eltern bei der zuständigen Kreisschulpflege.


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Parkring 4
8027 Zürich

Telefon 044 413 88 99
Fax 044 413 88 70

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