Navigationspfad
Zum Seitenanfang
Alle Schulkreise
Wahlen und Organisation
Die Stimmberechtigten wählen alle vier Jahre eine Kreisschulpflege und eine/n hauptamtliche/n Kreisschulpräsident/in. Dieses Gremium sorgt zusammen mit den Lehrpersonen, den Kindergärtner/innen, den Hortner/innen und dem Hauspersonal für einen geregelten Schulbetrieb, der den gesetzlichen Vorschriften und Anordnungen entspricht.
Die «Konferenz der Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten (PK)» besteht aus den sieben Kreisschulpräsident/innen und wird vom Vorsteher des Schul- und Sportdepartements, einem Mitglied des Stadtrats, geleitet.
Geschichtliches
Geschichte der Volksschule
Erfahren Sie interessante Hintergrundinformationen zur Geschichte der Zürcher Volksschule.
Entstehung der Schulkreise
Weil die Volksschule der Stadt Zürich so gross ist, wurden im Laufe der Zeit sieben Schulkreise gebildet.
Besondere Pädagogik: Wahlen und Organisation
Der Gemeinderat wählt alle vier Jahre die Schulkommission für die Sonderschulen und weitere gesamtstädtische sonderpädagogische Angebote. Dieses Gremium erfüllt alle Aufgaben, welche ihm durch die Gemeindeordnung übertragen sind.
Der Schulkommission für die Sonderschulen und weitere gesamtstädtische sonderpädagogische Angebote sind folgende Schulen und Therapien zur Aufsicht unterstellt.
- die Heilpädagogische Schule
- die Schule für Körper- und Mehrfachbehinderte
- die Schule für Sehbehinderte
- die Logopädische Therapie
- die Psychomotorik-Therapie
- die Psychotherapie
Die Schulkommission für die Sonderschulen und weitere gesamtstädtische sonderpädagogische Angebote besteht aus 17 Mitgliedern und wird vom Präsidenten der Schulkommission, bzw. dem Vorsteher des Schul- und Sportdepartements, einem Mitglied des Stadtrates, geleitet.

