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Gegliederte Sekundarschule
Der Schulkreis Limmattal führt auf der Oberstufe die «Gegliederte Sekundarschule». Für den Übertritt in unsere Gegliederte Sekundarschule werden die Schülerinnen und Schüler der Primarschule im Frühjahr, aufgrund einer Gesamtbeurteilung, in eine Abteilung A oder B und in den Fächern Deutsch und Mathematik in eine Anforderungsstufe I, II oder III eingeteilt.
Struktur
In der Sekundarschule werden Abteilungen mit erweiterten (A) und grundlegenden (B) Anforderungen gebildet. Dazu gibt es in den Fächern Französisch und Mathematik drei verschiedene Anforderungsstufen (I, II oder III).
Der Übertritt aus der Primarschule
Die Einteilung der Schülerinnen und Schüler in eine Abteilung und in die Anforderungsstufen erfolgt unabhängig voneinander. Grundlage für die Zuteilung ist eine umfassende Beurteilung der Leistungen und Fähigkeiten.
Die Umstufungen (Wechsel der Abteilung und der Anforderungsstufe)
Umstufungen sind zwischen den Abteilungen und zwischen den Anforderungsstufen möglich. Sie sind sinnvoll, wenn angenommen wird, ein Jugendlicher oder eine Jugendliche werde in der anderen Abteilung bzw. in einer anderen Anforderungsstufe besser gefördert. Die Umstufungen sind an drei Terminen im Jahr (November, April, Juli) möglich. Der Umstufungskonvent nimmt eine Gesamtbeurteilung vor und beschliesst über einen provisorischen Antrag, der anschliessend mit Eltern und dem Schüler / der Schülerin besprochen wird. Der Entscheid über die Umstufung liegt bei der Schulleitung, bzw. bei Uneinigkeit bei der Kreisschulpflege; es gibt keine Prüfungen.
Der Übergang in die Berufsausbildungen und Mittelschulen
An die Gegliederte Sekundarschule schliessen Berufsausbildungen (Lehren, Berufsschulen, Berufsmittelschulen) an. Zu den Aufnahmeprüfungen der Berufsmittelschulen werden die Schülerinnen und Schüler beider Stammklassen zugelassen. Die Anmeldung zu den Aufnahmeprüfungen an die Mittelschulen ist am Ende der zweiten und dritten Klasse für diejenigen Schülerinnen und Schüler möglich, welche die Abteilung A sowie wenigstens zwei Anforderungsstufen II besuchen. Die Erfahrungsnoten werden berücksichtigt, wenn mindestens in einem Fach die Anforderungsstufe I besucht wird; sie werden nicht berücksichtigt, wenn in beiden Fächern die Anforderungsstufe II besucht wird.
Unterschiede zwischen Dreiteiliger und Gegliederter Sekundarschule
| Dreiteilige Sekundarschule | Gegliederte Sekundarschule |
|---|---|
| Drei Abteilungen (A,B und C), wobei die Abteilung A die anspruchsvollste ist. | Zwei Abteilungen mit den Anforderungsstufen I, II und III. (Anforderungsstufe I ist die kognitiv anspruchsvollste.) |
| Konstante Lerngruppe (Klasse) | In der Abteilung konstante Lerngruppe; in den Anforderungsstufen unterschiedliche Gruppenzusammensetzung. |
| Förderung der einseitig Begabten durch individualisierende Massnahmen der Lehrpersonen. | Förderung der einseitig Begabten durch entsprechende Einteilung in die Abteilung und die Anforderungsstufen. |
| Wechsel der Abteilung (Klasse) möglich. | Umstufungen zwischen den Abteilungen und/oder zwischen den Anforderungsstufen möglich. |

