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Häufige Fragen
Ferienverlängerung
Jokertage
Seit Anfang des Schuljahres 2007/08 können die SchülerInnen pro Schuljahr maximal zwei Tage der Schule fernbleiben, ohne dass dafür ein wichtiger Grund vorliegt. Diese Tage heissen Jokertage.
Jokertage können auch zur Ferienverlängerung verwendet werden. Sie sind ein sinnvolles Mittel um einfach und unbürokratisch wichtige Dinge ausserhalb der Schule zu erledigen. Andere Dispensationen werden wir in Zukunft sehr zurückhaltend bewilligen. So werden wir ausserhalb der Jokertage keine Gesuche um Ferienverlängerung genehmigen, die z.B. mit den niedrigeren Flugpreisen vor und nach den Ferien begründet sind.
Wunschzuteilung
Über die Zuteilung der Schulkinder in ein Schulhaus entscheidet die Kreisschulpflege.
Diese legt sehr grossen Wert darauf, allen Kindern die bestmöglichen Schulverhältnisse bieten zu können. Die wichtigsten Kriterien bei der Einteilung sind ausgeglichene Klassen und ein zumutbarer Schulweg .
Wenn Sie sich für Ihr Kind ein bestimmtes Schulhaus oder eine bestimmte Lehrperson wünschen, richten Sie ein schriftliches Gesuch an die Kreisschulpflege (Schwamendingerplatz 1, Postfach, 8051 Zürich) und begründen Ihren Wunsch. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Zuteilung.
An- und Abmeldungen
Melden Sie sich umgehend auf dem Sekretariat der Kreisschulpflege, wenn Sie in unseren Schulkreis wechseln oder diesen verlassen. Wir teilen Ihr Kind der richtigen Klasse zu oder machen die Überweisung in einen anderen Schulkreis oder eine andere Schulgemeinde. Informieren Sie auch die Lehrpersonen über einen Wegzug.
Übersetzungen
Bei wichtigen Gesprächen mit den Eltern muss garantiert sein, dass alle Teilnehmenden verstehen, worüber informiert und was vereinbart wird. Der Einsatz von Dolmetschern und Dolmetscherinnen ist für uns selbstverständlich. Informieren Sie die Lehrpersonen Ihrer Kinder, wenn Sie möchten, dass ein Übersetzer oder eine Übersetzerin beigezogen werden soll.
Bezug von Leistungen der Volksschule durch PrivatschülerInnen
Ab Schuljahr 2008/09 können Schülerinnen und Schüler von Privatschulen, die in der Stadt Zürich wohnen, gewisse Leistungen gratis von der Volksschule beziehen:
- obligatorische Lehrmittel
- Teilnahme an Schulsportkursen
- Teilnahme am Jugendsmusikunterricht
- Therapien: Logopädie, Psychomotorik, Psychotherapie und
audiopädagogische Angebote
www.stadt-zuerich.ch/privatschulung

