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Sportanlagen und Raumvermietung
Sportanlagen Stadt Zürich
Beim Sportamt erhalten Sie Adressauskünfte, wenn Sie für Trainings oder Wettkämpfe Ihres Vereins eine bestimmte Sportanlage suchen.
Turnhallenvermietung Schulkreis Waidberg
Turnhallen und Schulsportanlagen werden unter Berücksichtigung ihrer Eignung für besondere Sportarten in erster Linie den Schülern, den Vereinen des Quartiers und dem freien Sport zur Verfügung gestellt.
Für die Vermietung von Turnhallen und Sportanlagen sind in unserem Schulkreis die Hausdienste der jeweiligen Schulen zuständig.
Schulen mit Turnhallen (Schulkreis Waidberg)
| Schule | Anzahl Hallen | Bezeichnung |
|---|---|---|
| Schule Allenmoos | 2 | obere Turnhalle
untere Turnhalle |
| Schule Am Wasser | 1 | Turnhalle |
| Schule Bläsi | 1 | Turnhalle |
| Schule Lachenzelg | 2 | Turnhalle West
Turnhalle Ost |
| Schule Letten | 3 | Turnhalle Schulhaus
Turnhaus oben Turnhaus unten |
| Schule Milchbuck | 2 | Turnhalle A
Turnhalle B |
| Schule Nordstrasse | 1 | Turnhalle |
| Schule Riedhof | 1 | Turnhalle |
| Schule Riedtli | 1 | Turnhalle |
| Schule Turner-Rösli | 1
(+ 2 Räume) |
Turnhalle Rösli
Gymnastikraum vorn Gymnastikraum hinten |
| Schule Rütihof | 2 | Turnhalle West
Turnhalle Ost |
| Schule Scherr | 2 | Turnhalle Scherr
Turnhalle Stapfer |
| Schule Vogtsrain | 2 | Turnhalle I
Turnhalle II |
| Schule Waidhalde | 2 | Turnhalle oben
Turnhalle unten |
Öffnungszeiten
An Wochentagen sollen die Turnhallen bis 22.00 Uhr, die Aussenanlagen bis 21.00 Uhr für den Sportbetrieb offen stehen (Schliessung der Garderoben 30 Minuten später).
Die Schulpräsidenten und Schulleiter können in begründeten Fällen für einzelne Anlagen andere Öffnungszeiten festlegen.
Gesuchsteller
Gesuchsteller mit Wohnsitz oder Sitz in der Stadt Zürich sowie Vereine, deren Mitglieder mehrheitlich innerhalb der Stadt wohnen, erhalten gegenüber auswärtigen Gesuchstellern unabhängig von der Nutzung in der Regel den Vorzug.
Private Gesuchsteller haben sich in der Regel als Verein zu konstituieren.
Andere Zusammenschlüsse von Personen haben einen Verantwortlichen zu bezeichnen.
Die Nutzenden von Schulanlagen verpflichten sich, die Hausordnung einzuhalten.
Gebühren
Die Benützung für gemeinnützige Zwecke, für Jugendsport, Altersturnen und für kulturelle Aktivitäten von Jugendgruppen ist für Gesuchsteller aus der Stadt gebührenfrei.
Die Gebühren für Bewilligungen zu kommerziellen Zwecken und im Regelfall für Bewilligungen an auswärtige Gesuchsteller werden nach marktüblichen oder kostendeckenden Ansätzen berechnet.
Tarif A: für nichtkommerzielle Benützer(innen) aus der Stadt
Tarif B: für kommerzielle Nutzungen und auswärtige Benützer(innen)
Weitere Raumvermietung
Schulanlagen, welche von der Volksschule vorübergehend nicht benötigt werden, können mit Bewilligung des Schulpräsidenten oder des Schulleiters im Rahmen des übergeordneten Rechts zu schulfremden Zwecken benutzt werden, sofern der Schulbetrieb dadurch nicht gestört wird.
Die Bewilligungsvoraussetzungen sind nach folgenden Prioritäten geregelt:
- städtische Schulen und Bildungseinrichtungen;
- weitere öffentliche Bildungseinrichtungen;
- öffentlich geförderte Schulen, insbesondere Sonderschulen;
- Privatschulen auf Volksschulstufe für Kinder ausländischer Eltern, die sich vorübergehend in der Schweiz aufhalten;
- Spielgruppen und Frühindergärten;
- Kurse und Veranstaltungen zu kulturellen und zu Bildungszwecken;
- private Schulen der Kindergarten- und Volksschulstufe ohne öffentliche Unterstützung;
- weitere Nutzungsarten.
Möchten Sie einen Schulraum mieten? Bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit der Schulleitung oder dem Hausdienst der jeweiligen Schule auf.

