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Häufige Fragen

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Gesuche für das Schuljahr 2012/13

Gesuche können bis zum 30. April 2012 an die Kreisschulpflege eingereicht werden. Nach dem 30. April 2012 eingegangene Gesuche können für die Klassenbildungen leider nicht mehr berücksichtigt werden, da die Klassenbildungen dann bereits am Laufen sind. Wenn möglich versuchen wir, Wünsche zu berücksichtigen. Eine Garantie für eine Zuteilung besteht durch das Einreichen eines Gesuches aber nicht.


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Zu- und Wegzug

Melden Sie sich umgehend schriftlich auf dem Sekretariat der Kreisschulpflege, wenn Sie in unseren Schulkreis wechseln oder diesen verlassen. Wir teilen Ihr Kind der richtigen Klasse zu oder machen die Überweisung in einen anderen Schulkreis oder eine andere Schulgemeinde. Für einen Umzug im Schulkreis Zürichberg oder einen Wegzug füllen Sie bitte das Formular «SchülerInnen-Mutation» aus und lassen Sie es von der Klassenlehrperson und der Schulleitung unterschreiben. Sobald das ausgefüllte Formular bei der Kreisschulpflege ist, kann die Überweisung vorgenommen werden. 


Kunst- und Sportschule (K&S) Zürich

Allgemeine Aufnahmekriterien

Massgebend für eine Aufnahme in die Kunst- und Sportschule Zürich sind Kriterien, die im ausserschulischen Fachbereich (Kunst oder Sport) liegen. Grundlagen dazu bilden unter anderem folgende Punkte:

  • Empfehlung einer Ausbildungsstätte oder eines Sportvereins/- verbandes.
  • Bestätigung über einen umfangreichen Übungs- oder Trainingsaufwand zwischen Montag und Freitag.
  • Die Trainings- oder Übungseinheiten sollten anschliessend an den Schulbetrieb stattfinden.
  • Formulierung konkreter Zielsetzungen im ausserschulischen Bereich bis Ende der Schulzeit.

Spezifische Aufnahmekriterien der einzelnen Fachbereiche sind auf der Internetseite der K&S Zürich aufgeführt. Schülerinnen und Schüler, deren Eltern in der Stadt Zürich steuerpflichtig sind, haben kein Schulgeld zu entrichten.
Für alle anderen wird ein jährliches Schulgeld erhoben. Einige Gemeinden übernehmen teilsweise das Schulgeld, die Verantwortlichkeit und Bezahlung des Schulgeldes liegt bei den Eltern. Der Aufnahmeausschuss der Kreisschulpflege Zürichberg entscheidet aufgrund der Resultate während des Aufnahmeverfahrens und im Rahmen der verfügbaren Plätze über eine Aufnahme.
Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Bei gleicher Qualifikation innerhalb desselben ausserschulischen Bereichs geniessen Schülerinnen und Schüler der Stadt Zürich Vorrang gegenüber kantonalen und ausserkantonalen Bewerberinnen und Bewerbern.


Zuteilungskriterien für Klassenbildungen

Das Schülerzuteilungsverfahren ist in vielen Fällen eine schwierige Aufgabe und kann nicht immer den Wünschen der Eltern und Kinder entsprechen.
Massgebend ist die «Verordnung betreffend die Zuteilung der SchülerInnen der Volksschule» gemäss Beschluss der Zentralschulpflege. Darin sind die folgenden wichtigen Grundsätze festgehalten:

Bei der Zuteilung wird darauf geachtet, dem Schüler/der Schülerin einen möglichst gefahrlosen und kurzen Schulweg zu gewährleisten. Wird das Kind auf Gesuch der Eltern hin in ein entfernteres Schulhaus eingeteilt, besteht kein Anrecht auf ein VBZ-Billett.

Angestrebt wird ein Ausgleich der Klassenbestände zwischen den Schulhäusern und innerhalb der Schulhäuser. Das kann dazu führen, dass sich die Einzugsgebiete für die einzelnen Schulhäuser von Jahr zu Jahr verändern.

Bei der Bildung von parallel geführten Jahrgangsklassen wird auf eine möglichst ausgeglichene Zusammensetzung nach Geschlecht, Alter, Fremdsprachigkeit usw. geachtet.

Bei der Bildung von 4. Primar- und 1. Oberstufenklassen werden die Abteilungen auch leistungsmässig ausgeglichen zusammengesetzt.

Die Klassenbildung ist eine wichtige, aber keine einfache Angelegenheit, wenn diese Grundsätze im Interesse aller zur Anwendung gelangen sollen.
Gesuche und Zuteilungswünsche seitens der Eltern werden sorgfältig geprüft, können aber nur dann bewilligt werden, wenn diese Grundsätze nicht tangiert werden. Es versteht sich von selbst, dass lediglich auf zwingende Gründe eingegangen werden kann.
Die Klassen werden vor den Sommerferien gebildet. Die definitive Zuteilung Ihres Kindes erfahren Sie ca. einen Monat vor den Sommerferien.


Schulbeginn nach den Sommerferien

Für alle Schulkinder (Kindergarten, Primarschule, Oberstufe) beginnt das Schuljahr 2012/13 am Montag, 20. August 2012.


Informationen zum Stufeneintritt

Folgende Präsentationen erläutern die Praxis im Schulkreis beim Eintritt in die jeweilige Stufe (Kindergarten, Primarstufe und Sekundarstufe)


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Berufsbildungssystem in der Schweiz

Organigramm des Berufsbildungssystem in der Schweiz - grosse Darstellung in neuem Fenster

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Bildungssystem im Kanton Zürich

Organigramm des Bildungssystem im Kanton Zürich - grosse Darstellung in neuem Fenster

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Weitere Informationen

Kontakt

Kreisschulpflege Zürichberg

Telefon 044 266 15 40
Fax 044 266 15 48

Öffnungs- und Telefonzeiten:
Montag bis Freitag
08.00-11.30/13.30-16.30

Kontaktformular

Lageplan: Kreisschulpflege Zürichberg, Hirschengraben  42

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