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Medienmitteilungen
Tiefbau- und Entsorgungsdepartement
24. August 2011
Durchbruch für autofreien Münsterhof
Stadt und Vereinigung Münsterhof schliessen Vereinbarung
Gegen das Strassenbauprojekt im Geviert Stadthausquai-Fraumünsterstrasse-Börsenstrasse-Kappelergasse sowie die entsprechenden Verkehrsvorschriften erhoben die Vereinigung Münsterhof und weitere Personen Einsprache. Nach intensiven Verhandlungen konnte nun eine Einigung erzielt werden. Das Strassenbauprojekt und die Verkehrsvorschriften wurden überarbeitet – die Einsprachen und Rekurse im Gegenzug zurückgezogen.Die Werkleitungen im Perimeter des Strassenbauprojektes Stadthausquai-Fraumünster-strasse-Börsenstrasse-Kappelergasse sind dringend erneuerungsbedürftig. Im Zuge der erforderlichen Sanierungsarbeiten plante die Stadt Zürich an dieser prominenten Lage eine einheitliche Gestaltung des Strassenquerschnittes sowie eine gestalterische Aufwertung der Strassen und Plätze vor dem Stadthaus und hinter der Fraumünsterkirche. Gleichzeitig wurden im Rahmen einer öffentlichen Planauflage gemäss §16 des Strassengesetzes im Sommer 2010 die entsprechenden neuen Verkehrsvorschriften veröffentlicht.
Ursprüngliches Strassenbauprojekt und Einsprachen
Das ursprüngliche Strassenbauprojekt sah unter
anderem eine Trottoirverbreiterung an der Fraumünsterstrasse und
Beibehaltung der insgesamt 271 Parkplätze vor. Die
Verkehrsvorschriften bestanden in einer Tempo-30-Zone,
Rechtsvortritt im gesamten Geviert sowie diversen Halte- und
Parkverboten. Gegen dieses Strassenbauprojekt und die neuen
Verkehrsvorschriften reichten die Vereinigung Münsterhof sowie
weitere Personen Einsprachen ein.
Verhandlungen und Inhalte der Vereinbarung
Die Stadt Zürich war bereit, das Strassenbauprojekt
zu überarbeiten und hat von Oktober 2010 bis Juli 2011 mit einer
Delegation der Vereinigung Münsterhof unter Leitung ihres
Präsidenten Dr. Lorenz Schmid sowie dem Zürcher Rechtsanwalt
Christopher Tillman, Legis Rechtsanwälte AG, mehrere
Verhandlungsgespräche geführt. Diese haben zur nun vorliegenden
Vereinbarung zwischen der Stadt Zürich und den Einsprechenden
geführt. Die Vereinbarung basiert auf einem überarbeiteten
Strassenbauprojekt und angepassten Verkehrsvorschriften. Im Rahmen
dieser Vereinbarung erklärten sich die Vereinigung Münsterhof sowie
die weiteren Einsprechenden bereit, auf die Erhebung einer
Einsprache gegen das überarbeitete Strassenbauprojekt und die
dazugehörigen Verkehrsvorschriften zu verzichten und den künftig
autofreien Münsterhof zu akzeptieren.
Neues Strassenbauprojekt und angepasste
Verkehrsvorschriften
Das neue Strassenbauprojekt sieht vor, die
Aufwertungsmassnahmen nicht bloss teilweise in der
Fraumünsterstrasse durchzuführen, sondern auch am Stadthausquai.
Hier wird das Trottoir verbreitert, das damit zum Flanieren an der
Limmat einlädt. Weiter erfährt die Parkzone an der
Fraumünsterstrasse eine Verdichtung gegenüber dem ursprünglichen
Projekt. Insgesamt stehen im Perimeter neu total 285 Parkplätze zur
Verfügung. Diese Anzahl an Parkplätzen setzt sich aus den bisher
bestehenden 271 Parkplätzen in diesem Bereich sowie 14 Parkplätzen
vom Münsterhof zusammen.
Auf dem Münsterhof werden total 55 Parkplätze aufgehoben. Er wird künftig autofrei sein. Die tatsächliche Parkplatzaufhebung erfolgt aber gemäss Vereinbarung erst zu einem Zeitpunkt, an dem das Nutzungskonzept verabschiedet und das Gestaltungsprojekt auf dem Münsterhof rechtskräftig und zur Umsetzung freigegeben ist. Die Stadt Zürich beabsichtigt, einen möglichst nahtlosen und zeitnahen Übergang vom heutigen Regime mit Parkplätzen auf dem Münsterhof zum künftigen Regime mit autofreiem Münsterhof nach neuem Nutzungskonzept und Platzgestaltung umzusetzen. Diese Parkplätze werden mit den vorerwähnten neuen 14 Parkplätzen hinter der Fraumünsterkirche sowie 41 Parkplätzen im Bereich der Fraumünsterstrasse kompensiert. Der historische Kompromiss sieht die Verlegung dieser 41 Parkplätze in das neue Parkhaus Opéra vor, sie bleiben nun unter dem Strich wie heute bestehen.
Bezüglich Verkehrsvorschriften gelten Tempo 30 und Rechtsvortritt im gesamten Geviert, in dem aber gegenüber den ursprünglichen Plänen mehr Anlieferungsfläche und Parkplätze für Zweiräder zur Verfügung stehen werden.
Nächste Schritte
Das ursprüngliche Strassenbauprojekt sowie die
entsprechenden Verkehrsvorschriften werden gegenstandslos. Das von
der Stadt Zürich mit der Vereinigung Münsterhof und den
Einsprechern um Rechtsanwalt Christopher Tillman sowie in engem
Kontakt mit der City Vereinigung Zürich überarbeitete neue Projekt
ist nun Gegenstand einer öffentlichen Planauflage gemäss §16 des
Strassengesetzes. Diese findet zwischen dem 26. August und dem 26.
September 2011 statt. Gleichzeitig werden die angepassten
Verkehrsvorschriften veröffentlicht.
Die Verhandlungspartner sind überzeugt, mit der erzielten Vereinbarung eine für sämtliche Beteiligten gute und langfristige Lösung gefunden zu haben, welche nun den gordischen Knoten um das Parkhaus Opéra sowie die damit verbundene Parkplatzkompensation und den künftig autofreien Münsterhof löst. Die Stadt Zürich wie auch die Vereinigung Münsterhof und die City Vereinigung Zürich hoffen, dass gegen das angepasste Projekt keine Einsprachen mehr eingehen. Einsprachen würden das neue Projekt über Jahre blockieren und hätten zur Folge, dass der dringend erforderliche Ersatz der Werkleitungen sofort in einer ersten Etappe stattfinden würde, währenddessen das Strassenbauprojekt in einer zweiten Etappen zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden müsste. Dies wäre nur mit erheblichen Zusatzkosten und Beeinträchtigungen für die Bevölkerung und das Gewerbe im davon betroffenen Geviert an der Fraumünsterstrasse, am Stadthausquai und am Münsterhof verbunden.
Thema: Transport und Verkehr
Organisationseinheit: Tiefbauamt

