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Behindertengleichstellung auf gutem Weg

Medienmitteilung

Stadtrat verlängert Fördermassnahmen um zwei Jahre

Im Rahmen der Legislaturschwerpunkte 2010–2014 des Stadtrats legte dieser das Ziel fest, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in der Stadt Zürich weiter zu verbessern. Nun liegt der Schlussbericht vor: Vieles wurde erreicht, einiges bleibt noch zu tun, weshalb das Programm um zwei Jahre verlängert wird.

23. April 2014

Neben den vier Legislaturschwerpunkten legte der Stadtrat auch zwei Fokusthemen fest, die überdepartementale Themen betreffen, öffentlich relevant und politisch aktuell sind. Das Fokusthema «Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung» umfasste fünf Handlungsfelder, in denen gezielt die Bedingungen für Menschen mit Behinderung verbessert werden sollten: «Zugang zu städtischen Gebäuden, Anlagen und Dienstleistungen», «Sensibilisierung der Stadtverwaltung», «Politische Partizipation», «Anstellung von Menschen mit Behinderung» und «Wohnraum für Menschen mit Behinderung». Der nun vorliegende Schlussbericht zeigt auf, welche Fortschritte in den fünf Handlungsfeldern erzielt wurden.

Die getroffenen Massnahmen reichen von sehbehinderten-gerechten Beschriftungen von Wertstoffsammelstellen über Verbesserungen beim Internetauftritt der Stadt Zürich bis zu einer systematischen Erfassung der Zugänglichkeit aller städtischen Gebäude und Wohnungen für Menschen mit Behinderungen. Einzelne Massnahmen wie die Niederflurfahrzeuge der VBZ bieten nicht nur Menschen mit Behinderung bessere Bedingungen, sie verbessern die Zugänglichkeit insgesamt. Der Internetauftritt der Stadt Zürich wurde für Nutzende mit Sehbehinderung angepasst und von der Stiftung «Zugang für alle» zertifiziert. Die Zertifizierung stellt sicher, dass eine Website barrierefrei zugänglich ist und die Standards einhält.

Total hat die Stadtverwaltung über vierzig Massnahmen umgesetzt. Die Erarbeitung erfolgte jeweils in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen und den jeweiligen Verbänden. Zusätzliche Budgetmittel wurden nicht beansprucht.

Der vorliegende Bericht zeigt auch auf, dass Zürich im Vergleich mit anderen Städten in Österreich und Deutschland geringfügig unter dem Durchschnitt liegt. Diese Erkenntnisse haben den Stadtrat veranlasst, den Auftrag, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zu fördern, um zwei Jahre zu verlängern. Damit können die begonnenen Arbeiten abgeschlossen und eine Bestandsaufnahme über alle Bereiche der Stadtverwaltung erstellt werden. Diese Gesamtsicht wird dem Stadtrat auch erlauben, 2016 darüber zu entscheiden, wo und wie die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in der Stadtverwaltung verankert werden soll.