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Gebühren für Grabpflege sollen Kosten decken

Medienmitteilung

Für Grabdienstleistungen wurden bisher keine kostendeckenden Gebühren erhoben. Um dies zu erreichen, müssen auf Anfang 2015 die Gebühren ein erstes und 2017 ein zweites Mal erhöht werden.

29. Oktober 2014

Die heutigen Gebühren für die Grabpflege wurden 1995 festgesetzt. Seither ist der Pflegeaufwand gestiegen, doch wurde lediglich die Teuerung ausgeglichen, letztmals per 1. Januar 2010. Aktuelle Berechnungen haben ergeben, dass die sogenannten Grabdienstleistungen bisher nicht kostendeckend angeboten wurden. Die Gebühren liegen rund 30 Prozent unter den Vollkosten. Um die heutigen Vollkosten zu verrechnen, müsste Grün Stadt Zürich die Gebühren für die Grabpflege um rund 30 Prozent anheben. Eine solche Erhöhung auf einen Schlag erachtet der Stadtrat als nicht zumutbar, deshalb erfolgt die Anpassung in zwei Schritten.

In einem ersten Schritt sind die Gebühren ab 1. Januar 2015 zwecks Deckung der direkten Kosten um 10 Prozent oder insgesamt 800 000 Franken anzuheben. 2017 sollen die Gebühren die Vollkosten decken, das heisst, die Kosten für Umlagen und anrechenbaren Overhead kommen dazu. Daraus ergäbe sich gemäss heutigen Berechnungen eine weitere Erhöhung der Gebühren um bis zu 20 Prozent. Grün Stadt Zürich prüft zurzeit Effizienzsteigerungen, um die weitere Gebührenerhöhung möglichst gering zu halten.

Ab 1. Januar 2015 kostet zum Beispiel die Grundpflege einer Grabfläche von 1,8 mal 0,9 Metern neu 83 Franken im Jahr. Bisher waren es 75 Franken pro Jahr.

Für Privatfriedhöfe werden keine städtischen Dienstleistungen mehr erbracht. Die städtische Verordnung über das Bestattungswesen und die Friedhöfe verpflichtet Privatfriedhöfe, Bestattung auf eigene Kosten und mit eigenem Personal durchzuführen.