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Bundesgericht weist Baulinienbeschwerde der Stadt Zürich ab

Medienmitteilung

Planungen für Baulinie Wehntaler-/Regensbergstrasse sind zu vertiefen

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Stadt Zürich bezüglich der Erweiterung einer Baulinie im Bereich Wehntaler-/Regensbergstrasse abgewiesen. Es verlangt den Nachweis für die Notwendigkeit der Erweiterung. Das Tiefbauamt vertieft nun die Planungen im fraglichen Bereich, um eine neue Baulinienvorlage ausarbeiten zu können.

4. September 2014

Die Baulinien in der Stadt Zürich werden seit 2004 nach und nach überprüft und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die Baulinienrevisionen für das Quartier Affoltern wurden 2012 in einer städtischen Volksabstimmung angenommen. Eine von rund 30 Baulinien war umstritten, weil ihr Abstand für einen Haltestellenbereich erweitert werden soll. Sie befindet sich an der Kreuzung Wehntaler-/Regensbergstrasse, wo die Stadt Raum für die Tramlinie Affoltern sichern will. Diese Baulinie schneidet eine Liegenschaft an. Der Grundeigentümer rekurrierte deshalb dagegen.

Das Baurekursgericht hiess den Rekurs teilweise gut, hob die Baulinienfestsetzung im Bereich der betreffenden Liegenschaft auf und wies die Vorlage zur weiteren Behandlung und erneuten Festsetzung der Baulinie an die Stadt Zürich zurück.

Die Stadt zog den Fall bis ans Bundesgericht weiter. Dieses wies die Beschwerde der Stadt nun ab. Das Bundesgericht kommt wie die Vorinstanzen zum Schluss, das Bedürfnis der Baulinienerweiterung im Bereich der angeschnittenen Liegenschaft sei näher zu begründen.

Das Tiefbauamt wird die Planungen im fraglichen Bereich nun neu prüfen.

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