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Tierkadaver
Tierkadaver unterliegt strengen gesetzlichen Bestimmungen.
Kleintierkadaver nimmt jeder Tierarzt und jede Quartierwache der Stadtpolizei Zürich entgegen. Gewerbliche Betriebe dürfen Tierkadaver nur an lizenzierte Entsorger wie ERZ Entsorgung + Recycling Zürich abgeben, da aufgrund des Seuchen- und Hygienerisikos jeglicher Schlachtabfall verbrannt werden muss.
Das gilt als Tierkadaver.
Tote Kleintiere wie Hund, Katze, Meerschweinchen, Vogel usw. sowie Schlachtabfall aus Betrieben.
Interessant zu wissen:
- Kleintierkadaver bis zehn Kilogramm dürfen auf Privatgrund vergraben werden.

