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Amtliche Vermessung
Grenzänderung
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Mutationsplan einer Grenzmutation
Der rechtsgültige Zustand eines Grundstücks ist in den Daten der amtlichen Vermessung festgehalten und somit Bestandteil des Grundbuchs. Bei vorgesehenen Änderungen des Grenzverlaufs berät Sie GeoZ gerne und erarbeitet für Sie Parzellierungsvorschläge. Für Grenzänderungen ist dem Amt für Baubewilligungen ein Gesuch einzureichen. Die zuständigen Kreisarchitekten informieren Sie über das Vorgehen. Sobald Sie den schriftlichen Auftrag dazu erteilen, führt GeoZ beim bewilligten Gesuch die Vermessungsarbeiten durch und liefert die Original-Mutationsakten an das Grundbuchamt aus. Grenzänderungen müssen innerhalb eines Jahres nach Auslieferung an das Grundbuchamt zum Vollzug angemeldet werden, ansonst das Annullierungsverfahren eingeleitet werden kann.
Situationsaufnahmen
In der Verordnung über die amtliche Vermessung ist festgelegt, welche Objekte den Inhalt für den Grunddatensatz der amtlichen Vermessung bilden. GeoZ ist für die Verwaltung dieser Objekte zuständig und führt diese zu Lasten der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer nach. Alle baulichen Veränderungen, welche die Erfassungskriterien erfüllen, werden nachgeführt. Dies betrifft unter anderem Neubauten, An- und Umbauten, Abbrüche und Änderungen an der Umgebungsgestaltung. Als Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sind Sie verpflichtet, GeoZ alle Änderungen mitzuteilen, die den Inhalt der amtlichen Vermessung betreffen.
Verwaltung Raumdaten
Sie als Datenherr bestimmen, wie GeoZ Ihre Daten treuhänderisch verwalten soll. Dafür verfügt GeoZ über modernste GIS- und Datenbanktechnik. In der Festlegung und Berechnung Ihrer Daten unterstützen Sie die Mitarbeitenden von GeoZ gerne durch ihr ausgewiesenes geometrisches Fachwissen. GeoZ verwaltet die Strassenbaulinien, welche auch Bestandteil des kantonalen Grunddatensatzes der amtlichen Vermessung sind.

