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Feuerbrandbakterium (Erwinia amylovora)

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Beim Feuerbrand handelt es sich um einen meldungspflichtigen Bakterienbefall. Bitte erstatten Sie bei Krankheitsverdacht sofort Meldung an unseren Sachverständigen für Feuerbrand Hans-Jürg Bosshard (Ihr Kontakt in der rechten Spalte). Werden keine Gegenmassnahmen ergriffen, so können grosse wirtschaftliche Schäden entstehen, vor allem an Obstanlagen.  Das Feuerbrandbakterium gelangt in der Regel durch die Blüten in die Pflanze; erste Symptome sind nach 2 bis 6 Wochen erkennbar. Die befallenen Blüten welken und verfärben sich schwarz, fallen aber nicht ab. Das Phänomen breitet sich weiter über Blätter und Zweige aus, bis die ganze Pflanze abstirbt. Sie sieht dann aus wie von Feuer versengt, daher der Name Feuerbrand. Vorbeugend hilft nur Rodung oder das Ausweichen auf nicht gefährdete Pflanzen.


Durch Feuerbrand befallene Blätter


Durch Feuerbrand befallener Zweig


Die Krankheit wurde in Nordamerika vor rund 200 Jahren zuerst erwähnt. In der Schweiz traten die ersten Schäden 1989 auf. Es ist kein wirksames Gegenmittel bekannt. Befallene Pflanzen müssen möglichst bald entfernt werden, nur so können die Schäden begrenzt und neue Infektionen vermieden werden.

Folgende Pflanzen der Familie Rosaceae können befallen werden: Apfel, Birne, Quitte, Cotoneaster, Mispel, Feuerdorn, Weiss- und Rotdorn, Vogelbeere und Elsbeere.


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