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Kleingärten und andere Pachtflächen

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Ziele

Die Pachtflächen von Grün Stadt Zürich werden nach den Richtlinien des biologischen Gartenbaus bewirtschaftet.

Die Pachtflächen sind vielseitig ausgestaltet, ökologisch wertvoll und zurückhaltend mit Gartenhäuschen bestückt.

Die Pachtflächen liegen eingebettet in die urbane oder offene Landschaft und tragen zu einem attraktiven Stadtbild bei und werden von einer grossen Anzahl Stadtbewohner/innen direkt oder indirekt genutzt.

 


Kleine Gärten

Grün Stadt Zürich verpachtet Grün- und Freiflächen für unterschiedliche Nutzungen. Meist werden diese Flächen als Kleingarten genutzt. PächterInnen sind Vereine und andere Institutionen oder Einzelpersonen.


Gemeinschaftlich genutzte Flächen

Zur grössten und bekanntesten Gruppe gehören die klassischen Kleingärten, die häufig auch als Familiengärten, Schrebergärten oder Pünten bezeichnet werden. Diese werden in der Stadt Zürich durch dreizehn Familiengarten-Ortsvereinen verwaltet. Diese verpachten insgesamt ca. 6'000 Gartenparzellen.

Daneben gibt es weitere kleinere und grössere Vereinigungen (Verein, Genossenschaft, o.ä.), welche bei Grün Stadt Zürich ein Gartenareal pachten und dieses in verschiedenen Formen gemeinschaftlich bewirtschaften (Gemeinschaftsgarten, Siedlungsgarten usw.).Frei werdende Pachtflächen, die sich für die gemeinschaftliche Nutzung eignen werden hier auf der Homepage ausgeschrieben. Interessenten, die nur an einem Pflanzbeet oder einer Teilbewirtschaftung interessiert sind, können direkt bei den Vereinen (Organisationen) anfragen.


Einzelpachtflächen

Grün Stadt Zürich verpachtet auch einzelne, kleinere Pachtflächen direkt an Privatpersonen. Diese werden auf dieser Homepage ausgeschrieben. Mit dem Anmeldeformular kann man sich direkt auf eine bestimmte Parzelle bewerben. Dies gilt für alle Interessenten (Vereine, Genossenschaften, Einzelpersonen). Es sind die Grundsätze der Verpachtung und die Angaben bei der Ausschreibung zu beachten.


Grundsätze der Verpachtung

Kleingartenparzellen werden nur an Personen mit Wohnsitz in der Stadt Zürich verpachtet.

Bei Neuverpachtungen von Kleingartenparzellen werden Gartengemeinschaften oder Familien mit Kindern gegenüber Einzelpersonen bevorzugt.

Die Kleingärten sind nach den Grundsätzen des biologischen Gartenbaus zu bewirtschaften. Der Einsatz von Kunstdünger und chemisch-synthetischen Pflanzenbehandlungsmitteln sowie das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art sind verboten.


Entfernung von Bahnschwellen

Für die Beantragung von Sanierungsbeiträgen für nachweislich korrekt entsorgte Bahnschwellen aus den Kleingartenarealen senden Sie bitte folgendes Formular vollständig ausgefüllt an Grün Stadt Zürich.


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Weitere Informationen

Kontakt

Grün Stadt Zürich

Beatenplatz 2
8001 Zürich


Hans Grob
Telefon 044 412 42 75

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Beatenplatz 2
8001 Zürich


Michael Thalmann
Telefon 044 412 46 85

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Beatenplatz 2
8001 Zürich


Marlies Wächter
Telefon 044 412 27 75

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