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Drüsiges Springkraut - Impatiens glandulifera

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Drüsiges Springkraut


Detailansicht Samenkapsel (Bilder: www.kulac.ch.be/bioweb)


Portrait

  • Einjährige, 1 - 2 m hohe Pflanze
  • Stängel knotig gegliedert, saftig durchscheinend
  • Die lange Keimungsperiode von Ende April bis Juli führt zu stufig aufgebauten Beständen mit unterschiedlich alten Pflanzen, die über Monate blühen und so Verluste durch Frost, Überschwemmung oder Mahd kompensieren können
  • Früchte sind grüne Schleuderkapseln, die Samen ca. 2 - 3 mm gross
  • Jede Pflanze bildet rund 2000 Samen
  • Geknickte Pflanzen, hoch abgeschnittene Stängel und deponiertes Schnittgut können Wurzeln bilden und weiterwachsen


Vorkommen und Ausbreitung

  • Bevorzugte Standorte in der Stadt: Springkraut ist an feuchte Böden in halbschattigen, luftfeuchten Lagen gebunden. Auen, nasse Stellen, Riedgebiete, Waldränder, Waldschläge, Bachläufe
  • Über den Schleudermechanismus der Frucht werden die Samen 6 - 7 m weggeschleudert und es entstehen dichte Bestände, die rund 32'000 Samen pro m2 Bestand bilden
  • Samen bleiben ca. 6 Jahre keimfähig
  • Fernverbreitung der Samen über Gewässer Verschleppung über Erd- und Kiesmaterial, durch Deponieren von Jätgut


Fundmeldeblatt

Melden Sie uns die Fundorte vom Drüsigen Springkraut mit dem GSZ-Fundmeldeblatt. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!

Probleme

Die raschwüchsigen Pflanzen bilden Massenbestände und verdrängen die übrige Vegetation. An Fliessgewässern entsteht dadurch ein erhöhtes Erosionsrisiko, da die Bildung einer dichten Vegetation verhindert wird.


Prävention

  • Pflanzen aus Gärten entfernen
  • Neue Pflanzen sofort jäten
  • Feuchte Flächen an Ufern kontrollieren und offene Flächen im Bereich von Springkrautbeständen meiden
  • Weitere Ausbreitung von Samen und Pflanzen verhindern
  • Kein Samenreservoir im Boden bilden lassen


Bekämpfungsmöglichkeiten

  • Einzelpflanzen und kleine Bestände vor der Blüte jäten
  • Grössere Bestände vor der Blüte möglichst tief abmähen
  • Bereits blühende Pflanzen tief abschneiden, nicht versamen lassen Pflanzenteile verbrennen (oder professionell kompostieren), nicht deponieren
  • Nachkontrollen nach 3 - 4 Wochen und im Folgejahr


Externe Downloads

Von Dritten zur Verfügung gestellte Informationen zum Thema:

SKEW Infoblatt (PDF, 3 Seiten, 144 KB)

FNS: Merkblatt Springkraut (PDF, 2 Seiten, 222 KB)


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Weitere Informationen

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8001 Zürich


Naturschutz
Bettina Tschander
Telefon 044 412 27 15

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