Navigationspfad
Zum Seitenanfang
Verhaltensregeln im Wald
Abfall gehört nicht in den Wald
Entsorgen Sie Abfall in den vorhandenen Kübeln oder bei sich zu Hause.
Absperrungen respektieren
Beachten Sie bei Holzschlägen unbedingt die Signalisation und Absperrungen. Sie gefährden sonst Ihr Leben und dasjenige von Waldarbeitern. Halten Sie sich an deren Anweisungen.
Fahrverbote einhalten
Auf Waldwegen und Waldstrassen herrscht ein generelles Fahrverbot für Motorfahrzeuge. Biker bleiben auf befestigten Wegen, Strassen oder den speziell für sie eingerichteten Bike-Trails. Das Befahren von Trampelpfaden ist verboten. Allgemeine Fahrverbote gelten auch für Mountainbikes.
Hunde an die Leine
Hunde sind im Wald an der Leine zu führen, damit das Wild nicht gestört wird. Halten Sie Ihren Hund speziell im Frühling während der Setzzeit der Rehe unter Kontrolle, denn in jedem Hund steckt der Jagdinstinkt.
Bäume nicht beschädigen
Brechen Sie keine Äste ab, beschädigen Sie die Rinde nicht, betreten Sie den Jungwuchs nicht und verzichten Sie auf wildes Feuermachen.
Reiten
Reiten Sie nur auf Wegen, welche den Pferdehufen standhalten. Reiten Sie wegen den Vegetationsschäden und der Bodenverdichtung nicht querwaldein.
Veranstaltungen im Wald
Veranstaltungen im Wald sind melde- und bewilligungspflichtig. Wenden Sie sich vor deren Organisation frühzeitig an Grün Stadt Zürich (Bewilligungen: Telefon 044 412 27 69). Grün Stadt Zürich berät Sie auch gerne.

