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Ihr Boulevardcafé im öffentlichen Raum
Gemäss Bundesgerichtsentscheid vom August 2008 braucht es für Boulevardcafés eine Baubewilligung. Eine einfache Polizeibewilligung genügt wie bis anhin nicht mehr. Damit geht die Verfahrenszuständigkeit grösstenteils auf das Amt für Baubewilligungen (AfB) über. Zudem dürften einzelne Baubewilligungsverfahren länger dauern, da die Anwohner rechtsmittellegitimiert sind. Relevante Verfahrensänderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Boulevardcafés und Aussenrestaurants unterscheiden sich darin, dass sich das Boulevardcafé auf öffentl. Grund und das Aussenrestaurant auf privatem Grund befindet. Beide Restaurationsbetriebe dürfen in der Regel längstens bis Mitternacht betrieben werden. Je nach Zone und Lage werden die Betriebszeiten durch das Amt für Baubewilligungen (AfB) weiter eingeschränkt. Für beide Betriebe wird eine Bewilligung des AfB benötigt.
Für Boulévardcafés verweisen wir auch auf die Informationsseite der Stadtpolizei Zürich .

