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Werte erhalten
Ist eine Fussgängerzone eingeweiht oder eine Strasse dem Verkehr übergeben, wird das Tiefbauamt keineswegs aus der Pflicht entlassen.
Auch Bauwerke altern, und es können Schäden auftreten. Deshalb führen wir Inventare und beurteilen regelmässig den Zustand von Strassen, Plätzen und Brücken. Bei privaten Bauten im öffentlichen Grund achten wir darauf, dass der ursprüngliche Zustand erhalten bleibt.
Stellen wir Schäden oder Abnützungen fest, leiten wir Massnahmen in die Wege. Kleinere Reparaturen übernehmen die Mitarbeitenden unserer vier Werkhöfe, gössere Sanierungen werden an Privatfirmen vergeben.
Risse im Asphalt und altersschwache Bauten gefährden die Sicherheit der Passantinnen und Passanten. Selbst kleine Defekte können schlimme Folgen haben, wenn sie nicht umgehend behoben werden. Sie führen zu Folgeschäden, und die Sanierung wird umso teurer, je länger man zuwartet. Sollen die Steuergelder wirtschaftlich eingesetzt werden und Strassen und Brücken auf lange Frist intakt bleiben, müssen die Wertverluste und die Kosten für Erhaltungsmassnahmen in einem bestimmten Gleichgewicht stehen. Das Tiefbauamt der Stadt Zürich hat dafür eine eigene Erhaltungsstrategie entwickelt.

