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Bauen in Hochwassergefahrenbereich mit Auflagen
Baubewilligungen mit Auflagen
Bei Projekten im roten oder blauen Gefahrenbereich muss die Bauherrschaft dem Baubewilligungsgesuch die Unterlagen zu geplanten Hochwasserschutzmassnahmen beilegen. Der Leitfaden «Objektschutznachweis Naturgefahren» unterstützt Sie bei der Erarbeitung des Schutzkonzepts und dient als Grundlage für das Baubewilligungsverfahren. Die Stadt prüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen und formuliert nötigenfalls Hochwasserschutzauflagen.
Im gelben oder gelb-weissen Bereich ist es Sache der Bauherrschaft, Schutzmassnahmen zu treffen (Selbstdeklaration). Damit erklärt der Bauherr, ob und mit welchen Schadenverhütungsmassnahmen der Gefährdung begegnet werden soll.
Detaillierte Informationen befinden sich im Merkblatt «Bauen in der Hochwassergefahrenzone». Bei speziellen Objekten mit Sonderrisiken können Auflagen analog zur blauen Zone erfolgen.
Lassen Sie sich beraten!
Die Erfahrung zeigt, dass sich Überschwemmungsschäden oft mit verhältnismässig geringem Aufwand vermeiden lassen, wenn die Schutzmassnahmen bereits in die Planung und Bauausführung einbezogen werden. Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) unterstützt die Eigentümer und Planer, deren Gebäude sich in der gelben und gelb-weissen Zone befinden und bietet für diese eine vorgängige Beratung an.

