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Bauen in Hochwassergefahrenbereich mit Auflagen

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Baubewilligungen mit Auflagen

Bei Projekten im roten oder blauen Gefahrenbereich muss die Bauherrschaft dem Baubewilligungsgesuch die Unterlagen zu geplanten Hochwasserschutzmassnahmen beilegen. Der Leitfaden «Objektschutznachweis Naturgefahren» unterstützt Sie bei der Erarbeitung des Schutzkonzepts und dient als Grundlage für das Baubewilligungsverfahren. Die Stadt prüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen und formuliert nötigenfalls Hochwasserschutzauflagen.


Im gelben oder gelb-weissen Bereich ist es Sache der Bauherrschaft, Schutzmassnahmen zu treffen (Selbstdeklaration). Damit erklärt der Bauherr, ob und mit welchen Schadenverhütungsmassnahmen der Gefährdung begegnet werden soll.

Detaillierte Informationen befinden sich im Merkblatt «Bauen in der Hochwassergefahrenzone». Bei speziellen Objekten mit Sonderrisiken können Auflagen analog zur blauen Zone erfolgen.


Lassen Sie sich beraten!

Die Erfahrung zeigt, dass sich Überschwemmungsschäden oft mit verhältnismässig geringem Aufwand vermeiden lassen, wenn die Schutzmassnahmen bereits in die Planung und Bauausführung einbezogen werden. Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) unterstützt die Eigentümer und Planer, deren Gebäude sich in der gelben und gelb-weissen Zone befinden und bietet für diese eine vorgängige Beratung an.


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Weitere Informationen

Kontakt

Amt für Baubewilligungen

Lindenhofstrasse 19
Amtshaus IV
Postfach
8021 Zürich

Sprechstunde KreisarchitektInnen:
8.00 - 9.00 Uhr

Sekretariat: Büro 005
Tel. 044 412 29 87/88
8.00 - 11.45 und 13.15 - 16.00 Uhr

Planauflage: Büro 003
Tel. 044 412 29 83/85 8.00 - 11.45 und 13.15 - 16.00 Uhr

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Weitere Kontakte

Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ)

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8050 Zürich

Tel. 044 308 21 11
naturgefahren@gvz.ch