Navigation - Tiefbau- und Entsorgungsdepartement




Gefahrenkarte

Seite vorlesen

Handlungsbedarf in der Stadt Zürich

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat im Februar 2009 die Gefahrenkarte für die Stadt Zürich erlassen. Aufgrund der Gefahrenkarte sind der Kanton und die Stadt Zürich gesetzlich verpflichtet, geeignete Massnahmen in der Raumplanung, beim Gewässerunterhalt, im baulichen Hochwasserschutz und für die Notfallplanung zu treffen.

Die Gefahrenkarte erlaubt es, Schwachstellen zu erkennen und Optimierungsmassnahmen wirtschaftlich und in der richtigen Prioritätenfolge zu planen.


Bei einem Sihl-Hochwasser würden grosse Teile der Zürcher Innenstadt – auch an der Limmat – überschwemmt. (Bild: AWEL)

Bei einem Sihl-Hochwasser würden grosse Teile der Zürcher Innenstadt – auch an der Limmat – überschwemmt. (Bild: AWEL)


Erkenntnisse aus der Gefahrenkarte umsetzen

Der Kanton Zürich ist für den Hochwasserschutz an grösseren Gewässern (Sihl, Limmat, Zürichsee und Glatt) zuständig. Für die kommunalen Bäche ist die Stadt Zürich verantwortlich.

Der Objektschutz an Gebäuden ist Sache der jeweiligen Eigentümer. Gebäudeeigentümer, Stadt und Kanton Zürich müssen die aus den Gefahrenkarten gewonnenen Erkenntnisse konsequent umsetzen. Nur so sind ein besserer Hochwasserschutz und eine Verminderung des Schadenpotenzials möglich.

Für die Umsetzung hat die Stadt Zürich eine departementsübergreifende Arbeitsgruppe unter der Federführung des Tiefbauamts eingesetzt. Diese Umsetzungsorganisation stimmt die erforderlichen Massnahmen (Raumplanung, Baurecht, Notfallplanung und baulicher Hochwasserschutz) aufeinander ab und koordiniert sie mit dem Kanton.


Seite drucken    nach oben


Weitere Informationen