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Objektschutz
Übernehmen Sie Verantwortung!
Der Objektschutz liegt in der Verantwortung der Gebäudeeigentümer, wenn bauliche Veränderungen erfolgen bzw. geplant sind und das Hochwasserrisiko dadurch vergrössert wird. Die Nutzung des Gebäudes muss nach der entsprechenden Hochwassergefahrenstufe ausgerichtet werden. Falls erforderlich, müssen die nötigen Objektschutzmassnahmen vom Eigentümer getroffen werden.
Bestehende Gebäude können nachträglich mit gezielten Schutzmassnahmen gesichert werden. Dabei bieten permanent wirkende Massnahmen am Gebäude und in der Umgebung den besten Schutz gegen Überschwemmungen.
Im Oktober 2011 wurde von der Stadt Zürich eine Information zum Hochwasserschutz an Gebäude- und Grundstückseigentümer versandt. Den Inhalt finden Sie hier:
Voraussehbare Schäden vermeiden
Gebäudeschäden durch Überschwemmungen werden von der Gebäudeversicherung übernommen, unabhängig vom Gefahrenbereich. Voraussetzung für eine vorbehaltlose Versicherungsdeckung ist jedoch, dass die Gebäudeeigentümer die notwendigen, zumutbaren Schutzmassnahmen zur Vermeidung voraussehbarer Schäden umgesetzt haben.
Aktuell
Zur Verbesserung des langfristigen Hochwasserschutzes an der Sihl prüfen Kanton und Stadt Zürich bis 2012 verschiedene Lösungsansätze, und sie stimmen Massnahmen aufeinander ab. Über die Erkenntnisse der Projektstudien und mögliche Massnahmen (auch an den städtischen Bächen) wird im Sommer 2012 informiert. Danach können Gebäudeeigentümer – wenn nötig – auf die langfristige Planung abgestimmte Objektschutzmassnahmen an ihren bestehenden Gebäuden umsetzen.
Mit einfachen Objektschutzmassnahmen können oft grosse Schäden vermieden werden, z. B. in überfluteten Tiefgaragen. (Bild: RS Stepanek KG)

