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Richtplanung
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Ausschnitt aus dem kommunalen Verkehrsplan Velo
Das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG ) verpflichtet Kanton, Regionen und Gemeinden, eine Richtplanung durchzuführen. Der Kommunale Verkehrsplan ist ein Koordinationsinstrument, das u.a. als Grundlage für die Landsicherung, Finanzierung und Realisierung von Verkehrsanlagen dient. Der Verkehrsplan ist für die Behörden verbindlich, entfaltet jedoch keine Rechtswirkung auf Private.
Die Sicherung der Richtplaneinträge erfolgt mit dem Instrument der Baulinien.
Kommunaler Verkehrsplan - Infoblatt 6/2007
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Auschnitt aus dem Richtplan Fussverkehr
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Auschnitt aus dem Richtplan Öffentlicher Verkehr
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Auschnitt aus dem Richtplan Strassennetz und Parkierung

