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Öffentliche Planauflagen

stadt-zuerich.ch/planauflagen

Strassenbauvorhaben werden gemäss Strassen­gesetz (StrG) vor der Kreditbewilligung in einem Mitwirkungs­verfahren gemäss § 13 StrG öffentlich aufgelegt. Bei diesem Mitwirkungsverfahren können sich Interessierte mittels Einwendungen zum Projekt einbringen. 

Nach Ablauf der Auflagefrist prüft das Tiefbauamt die Einwendungen und veröffentlicht einen Bericht mit Stellungnahmen zu den Einwendungen. 

Darauf folgt die öffentliche Planauflage des ausgearbeiteten Strassenbauprojekts. Bei diesem Verfahren gemäss § 16/17 StrG sind direkt vom Projekt betroffene Personen, Verbände und Institutionen dazu berechtigt, Einsprache gegen das Projekt zu erheben. 

Die rechtsverbindlichen Pläne sind in den Korridoren des Tiefbauamts der Stadt Zürich im 4. Stock aufgehängt, Amtshaus V, Werdmühleplatz 3 oder Haus der Industriellen Betriebe, Beatenplatz 2, 8001 Zürich. Die Dokumente und Berichte liegen ebenfalls im Korridor auf.

Die Öffnungszeiten des Amtshauses:

Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
Freitag: 8 bis 12.00 Uhr und 13 bis 16 Uhr

Rechtsverbindlich sind die Publikationen im Amtsblatt des Kantons Zürich beziehungsweise im elektronischen Amtsblatt der Stadt Zürich stadt-zuerich.ch/amtsblatt sowie die im Amtshaus V oder im Haus der Industriellen Betriebe aufgelegten Originaldokumente.

Die publizierten Pläne und Berichte sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur für den Eigengebrauch im Sinne von Art. 19 Urheberrechtsgesetz verwendet werden. Das heisst, sie dürfen weder geändert noch verwertet und insbesondere nicht für kommerzielle Zwecke kopiert oder veröffentlicht werden.

PDF Ebenen-Belegung bei Planauflagen

Im Video wird erklärt, wie verschiedene Ebenen im PDF erstellt und angezeigt werden können. Damit sollen Pläne bei öffentlichen Planauflagen verständlicher sein.

Planauflagen abonnieren

Visual: Wissen wer in deiner Strasse baggert.

Mit dem Service «Bauprojektinformationen Tiefbau​» auf «Mein Konto» haben Sie die Möglichkeit Planauflagen nach §13 und §16 StrG im Umkreis von einer oder mehreren Adressen zu abonnieren. Damit werden Sie werden per E-Mail informiert, sobald ein Plan im Umkreis von 300 Metern zu Ihrer Adresse öffentlich aufliegt. 

Sämtliche öffentlich aufliegende Pläne der Stadt erhalten Sie, in dem Sie den Newsletter Planauflagen abonnieren. 

Übersicht auf dem Online-Stadtplan

Eine Übersicht der aktuellen Planauflagen nach §13 und §16 StrG gibt es auf dem Stadtplan der Stadt Zürich.

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